Ehemaliger Audi-Chef nun angeklagt u. a. wegen Betrugs: Chancen für Geschädigte steigen

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Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München ist nun Anklage gegen Stadler, den ehemaligen Chef von Audi, erhoben worden. Es geht dabei um diverse Delikte u. a. Betrug. Der Vorwurf lautet, dass Audi auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals bei VW im September 2015 weiter manipulierte Motoren in Verkehr gebracht haben soll mit Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche.

Dabei handelt es sich um die von Audi entwickelten und produzierten Dieselmotoren mit 3,0 Liter unter der Bezeichnung EA 897 in verschiedenen Ausbaustufen. Die Chancen für geschädigte Fahrzeugbesitzer steigen dadurch nochmal beträchtlich, da die Anklage ein erhebliches Indiz für die Manipulation der Motoren und für die Kenntnis verantwortlicher Vorstandsmitglieder bei Audi von der Manipulation der Motoren ist.

Seit 12.12.2017 wurden verschiedene Modelle des VW Konzerns mit unterschiedlichen Ausbaustufen des EA 897 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen vom KBA zurückgerufen.

Zudem liegen bereits Urteile verschiedener Landgerichte zu diesem Motorentyp vor, u. a. LG Heilbronn, Urteil vom 30.11.2018, Az.: 5 O 117/18 und LG Lüneburg (9. Zivilkammer), Urteil vom 12.02.2019, Az.: 9 O 140/18.

Zudem hat das OLG Karlsruhe angekündigt, einen solchen Fall am 22.08.2019 entscheiden zu wollen.

Geschädigte Verbraucher sollten – auch gestützt durch diese neuen Informationen – nun handeln.

Immer mehr Gerichte sprechen den Geschädigten bei solchen unzulässigen Abschalteinrichtungen Schadensersatz gegen den Hersteller der Motoren wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu. Zuletzt etwa das LG Potsdam, das dem Hersteller (im konkreten Fall VW) zudem keinerlei Vorteilsanrechnung für die gefahrenen Kilometer zusprach. Ebenso haben auch die Landgerichte in Essen und Halle entschieden.

Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) oder andere erwogen werden. Ebenso kann erwogen werden, aus der laufenden Musterfeststellungsklage noch auszusteigen, soweit es um die bekannten EA 189 Motoren geht, und die Ansprüche lieber individuell zu verfolgen.

Dabei können auch Ansprüche bei anderen Herstellern aus dem VW-Konzern geltend gemacht werden und eine etwaig noch laufende Finanzierung ist ohne Belang.

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau, Marburg, Wiesbaden und Mannheim. Gerade jetzt sollte die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Musterfeststellungsklage noch geprüft werden.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 



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