Eigenbedarfskündigung nach unwirksamer Mieterhöhung – darf der Vermieter das?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Mitunter kündigen Vermieter kurz nach einer unwirksamen Mieterhöhung das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Beeinflusst das die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung? Kann man deshalb annehmen, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist? Dazu der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

In Kürze: Grundsätzlich ja! Erfolgt die Eigenbedarfskündigung im Anschluss an eine erfolglose Mieterhöhung, begründet das gegebenenfalls den Verdacht, dass der Vermieter gar keinen Eigenbedarf hat, sondern seinen Mieter nur loswerden will.

Unter diesen Umständen muss der Vermieter in seiner Eigenbedarfskündigung schon genau erklären, dass sein Eigenbedarf erst nach seinem Mieterhöhungsversuch entstanden ist. Falls dem Vermieter das nicht gelingt, würde er unter Umständen mit seiner Eigenbedarfskündigung vor Gericht scheitern.

Ein älteres Urteil des Landgerichts Limburg vom 05.12.1990 nennt hier einen Zeitraum von einem Jahr: Kündigt der Vermieter innerhalb eines Jahres nach einer erfolglosen Mieterhöhung, könne man von einem Verdacht einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung ausgehen.

Besteht ein solcher Verdacht vor Gericht, kann der Vermieter diesen nur unter sehr engen Voraussetzungen und nur mit viel Aufwand zerstreuen.

Allerdings hat sich die Rechtsprechung zu Eigenbedarfskündigungen seitdem grundsätzlich vermieterfreundlich entwickelt: Eine Zeitspanne von einem Jahr nach der Mieterhöhung könnte einen solchen Verdacht heute an sich wohl nicht mehr begründen.

Dennoch: Je kürzer der Zeitraum zwischen unwirksamer Mieterhöhung und Ausspruch der Eigenbedarfskündigung, umso größer ist der Verdacht, dass am Eigenbedarf möglicherweise nichts dran ist.

Fachanwaltstipp für Mieter: Überlegen Sie, ob es zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter in letzter Zeit Streit gab, beispielsweise um die Mieterhöhung; das könnte sich auf die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung auswirken. Vor Gericht entstünde in solchen Fällen leicht der Eindruck, dass der Vermieter in Wirklichkeit einen unliebsamen Mieter loswerden will, was wiederum Ihre Chancen als Mieter im Fall einer Räumungsklage gegebenenfalls deutlich erhöhen könnte.

Holen Sie nach einer Eigenbedarfskündigung möglichst zeitnah Rechtsrat bei einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht ein.

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Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


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