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Eigenmächtige Bürgerwehr – Amtsgericht München verhängt Geldstrafe

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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 23.03.2016 einen 72-jährigen Münchener Rentner wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt.

Im vorliegenden Fall parkte der Geschädigte am 12.06.2015 seinen PKW kurzzeitig vor einer Tiefgarageneinfahrt, um in einem Geschäft gegenüber einzukaufen. Dadurch versperrte er die Einfahrt. Eine Anwohnerin ärgerte sich daher und hupte laut. Der Geschädigte kam sofort vorbei und fuhr seinen PKW zur Seite. Der angeklagte Rentner parkte zu diesem Zeitpunkt gerade sein Fahrzeug auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Er fühlte sich durch das laute Hupen gestört, weshalb er zu dem Geschädigten ging und ihn immer wieder mit den folgenden Worten beleidigte: „Arsch, schau, dass du wegfährst, Drecksau, Scheiß-Ausländer, Arschloch, geh in dein Land zurück“.

Nachdem der Geschädigte ausstieg und den Angeklagten auf sein Verhalten ansprach, holte dieser einen 41 Zentimeter langen Holzstock aus seinem PKW, packte den Geschädigten mit der linken Hand am Hals und hielt den Holzstock drohend in der rechten Hand. Zwar schlug er nicht mit dem Stock zu, fügte jedoch dem Geschädigten durch das Zupacken Schürfwunden am Hals zu. Aus Angst vor dem Angeklagten brachte der Geschädigte ihn mit einem gezielten Faustschlag zu Boden.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich der bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Angeklagte weiterhin uneinsichtig. Vielmehr nahm er für sich das Recht in Anspruch, sich gegen jeden erwehren zu dürfen. 

Das Gericht verurteilte ihn schließlich wegen Beleidigung und Körperverletzung. Der Holzstock wurde durch das Gericht eingezogen.

Dabei wurde bei der Strafzumessung die Uneinsichtigkeit berücksichtigt.


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