Ein Konto für jedermann – das ist das neue Basiskonto

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Anspruch auf Guthabenkonto

Seit dem 19.06.2016 ist jede Bank in Deutschland gesetzlich verpflichtet, jedem Verbraucher, egal in welcher finanziellen oder sozialen Stellung er ist, ein Girokonto auf Guthabenbasis, das sogenannte Basiskonto zu eröffnen.

Jedermannkonto – Banken sind verpflichtet

Hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung im Jahr 1995 beschlossen, dass alle Banken für die Bürger ein sogenanntes Jedermann-Konto aufmacht, um dadurch eine gesetzliche Regelung abzuwenden, hat die Bundesregierung das Zahlungskontengesetz (ZKG) beschlossen, welches am 19.06.2016 in Kraft getreten ist und damit einer EU-Richtlinie aus 2015 nachkommt.

Sozial schwache profitieren

Dies war erforderlich, weil Banken über Jahre hinweg immer wieder Kunden welche sozial schwächer gestellt waren die Eröffnung eines Girokontos, trotz der bestehenden Selbstverpflichtung aus 1995 verweigerten.

Das Basiskonto kann eröffnet werden durch;

  • ALG II Empfänger,
  • Obdachlose,
  • Asylbewerber,
  • Flüchtlinge,
  • Saisonarbeiter,
  • Austauschstudenten,
  • Jeder, dem durch die Bank wegen eine Pfändung das Girokonto gekündigt wurde, aber auch durch Bürger mit negativen SCHUFA-Einträgen und schlechter Bonität.

Verweigerung der Bank nur in Ausnahmefällen möglich

Obwohl jede Bank nach dem ZKG verpflichtet ist, ein Basiskonto zu eröffnen, gibt es auch Ausnahmen, wo die Bank dieses verweigern und somit ablehnen darf.

Eine Bank darf bei nachfolgenden Gründen den Kunden ablehnen:

  • Der Kunde hat sich gegenüber der Bank strafbar gemacht.
  • Die Bank hat gegen den Kunden noch eine offene Forderung aus einem früheren Konto.
  • Der Kunde hat bereits ein Konto bei einer anderen Bank.

Was kann man mit dem Basiskonto alles machen?

Das Basiskonto ist ein ganznormales Girokonto, welches lediglich auf Guthabenbasis geführt wird. Daher können Sie mit diesem Konto auch:

  • Zahlungen empfangen
  • Überweisungen ausführen
  • Mit der Bankkarte Geld abheben
  • Einzahlungen von Bargeld vornehmen
  • Daueraufträge einrichten
  • Bargeldlos mit PIN bezahlen (nicht bei jeder Bank)

Da es sich bei dem Basiskonto um ein Guthabenkonto handelt, können Sie auch nur im Rahmen ihres tatsächlichen Guthabens mit dem Konto arbeiten. Eine Überziehung wird durch die Bank in der Regel nicht zugelassen.

Kostet das Basiskonto Geld oder bekomme ich es kostenlos?

Die Bank darf für dieses Girokonto Gebühren erheben, diese müssen laut Gesetzgeber jedoch angemessen und marktüblich sein. Was die einzelnen Gebühren betrifft, so sind die von Bank zu Bank sehr unterschiedlich und belaufen sich zwischen 0,00 € und 10,00 € im Monat.

Kann und darf die Bank das Basiskonto kündigen?

Ja, ein von der Bank geführtes Girokonto auf Guthabenbasis darf auch durch die Bank gekündigt werden, dazu müssen aber die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Begehen einer Straftat, die auch negative Auswirkungen auf die Bank haben.
  • Nutzen des Girokontos für illegale Zwecke.
  • Erschleichen der Kontoeröffnung durch vorsätzlich falsche Angaben.
  • Nicht bezahlen der vereinbarten Gebühren über einen längeren Zeitraum, dabei ist der Begriff „längerer Zeitraum“ nicht näher definiert.

Haben Sie aber finanzielle Probleme, keine Einnahmen oder gar eine schlechte Schufa, ist dieses kein Grund, das Girokonto zu kündigen. Eine Einrichtung darf durch die Bank auch nicht abgelehnt werden, weil der Bank ihre kulturelle, religiöse oder politische Einstellung nicht gefällt.

Die Bank hat die Eröffnung des Basiskontos bei mir verweigert, was jetzt?

Sollte die Kontoeröffnung durch die Bank nach Ihrer Meinung zu Unrecht abgelehnt worden sein oder haben Sie innerhalb von 10 Tagen durch die Bank noch keine Rückmeldung über die Kontoeröffnung erhalten, dann fordern Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren an.

Die BaFin muss dann innerhalb eines Monats Ihren Antrag prüfen. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Kontoeröffnung durch die Bank zu Unrecht verwehrt wurde, wird die Bank durch die BaFin dazu verpflichtet das Basiskonto zu eröffnen.

Gerne helfen wir Ihnen weiter, nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf. Piper & Partner ist spezialisiert auf Schuldnerberatung.


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