Lohnt sich der Verkauf Ihres geschlossenen Fonds?

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Über die meisten Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wurden Anleger nicht aufgeklärt. Wenige waren sich daher zum Zeitpunkt der Zeichnung über die erheblichen Risiken und die weiteren Nachteile derartiger Kapitalanlagen bewusst.

Zu diesen Risiken zählen unter anderem auch die Haftungsrisiken, z. B. Nachhaftungsansprüche.

Als Anleger ist man Mitunternehmer und haftet daher als Kommanditist in der Regel mit seiner vollen Einlage. Auf der anderen Seite kann man jedoch auf wichtige Entscheidungen der Gesellschaft in den meisten Fällen nur bedingt Einfluss nehmen.

Da es sich bei geschlossenen Fonds um unternehmerische Beteiligungen handelt, ist auch ein Ausstieg nicht besonders einfach. Nur wenige Anleger wissen, dass es für geschlossene Fonds keinen geregelten Markt gibt, sodass der Fonds nicht ohne weiteres veräußert werden kann.

Dabei kann es sich lohnen, das investierte Kapital vorzeitig zu liquidieren.

Neben dem Vorteil, dass das gebundene Kapital vor Laufzeitende wieder frei wird, kann ein Verkauf u. a. die Freistellung von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondgesellschaft bedeuten. Nicht selten wurden Anleger dazu aufgefordert, bereits erfolgte Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen, was durch die Beendigung des Nachhaftungsrisikos verhindert werden kann.

Ein Verkauf der Fondsanteile kann unabhängig von einem laufenden Klageverfahren oder einem bereits geschlossenen Vergleich durchgeführt werden.

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die einen Verkauf ihrer Beteiligung in Betracht ziehen, eine kostenlose Erstberatung an. Herr Pfitzmann rät den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche weiteren Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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