Einspruch und Klage gegen den Steuerbescheid

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Weicht der Steuerbescheid von Ihren eigenen Berechnungen bzw. von den Berechnungen Ihres Steuerberaters ab?

Den Bescheid vom Finanzamt sollte der Steuerpflichtige immer genau prüfen. Eine Regel dahingehend, dass sich Finanzämter nicht irren, gibt es nicht. Wenn der Steuerbescheid Fehler enthält, kann man sich dagegen wehren. In diesem Fall muss ein Einspruch als mögliches Rechtsmittel eingelegt werden.

Zwei von drei Fällen waren bei der Einlegung eines Einspruchs Im Jahr 2020 erfolgreich ("Finanztest" - 9/2022). Sich gegen falsche Bescheide zu wehren, kann also erfolgsversprechend sein.


Prüfung des Bescheids

Mittlerweile benutzen viele Steuerpflichtige Rechenprogramme zur Abgabe der Steuererklärung. Mit diesen kann teilweise unmittelbar ein Abgleich vorgenommen werden. Ansonsten sind die Erklärungen dieser Programme dem Bescheid sehr ähnlich, so dass man die beiden Dokumente auch gut selbst abgleichen kann. In der Regel fallen dabei Abweichungen von der eigenen Erklärung schnell auf. Am Ende des Steuerbescheids finden sich in der Regel Erläuterungen des Finanzamts in Bezug auf die Abweichungen.

Sollte der Bescheid nicht abweichen, so kann mit dem Einspruch auch erreicht werden, dass z.B. vergessene abzugsfähige Positionen noch nachträglich gemeldet und im Einspruchsverfahren berücksichtigt werden können. 


Einspruch beim Finanzamt

Gegen den Steuerbescheid geht man mit dem Einspruch vor. Innerhalb des Einspruchsverfahrens ist anzugeben, gegen welchen Bescheid man sich wehren will.

Der Einspruch muss fristgemäß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids dem Finanzamt zugehen.

Sinnvoll ist  es bei der Einlegung des Einspruchs, diesen auch zu begründen, um dem Finanzamt eine Prüfung zu ermöglichen. Ferner sollten Belege beigefügt werden, um etwaige Nachweise zu führen.

Das Finanzamt kann anschließend einen geänderten Bescheid erlassen. Sollten die Einwendungen nach Ansicht des Finanzamts nicht begründet sein, so weist das Finanzamt den Einspruch vollständig als unbegründet zurück oder ändert den Steuerbescheid nur in den Punkten, die das Finanzamt für begründet erachtet (Teilabhilfe).

Nicht selten kommt es zu keiner einvernehmlichen Entscheidung des Finanzamts. Die Entscheidung wird in diesen Fällen häufig mit einer Zustellungsurkunde zugestellt, um den Fristanfang für eine Klage exakt festhalten zu können.


Klage beim zuständigen Finanzgericht

Gegen die Einspruchsentscheidung gibt es noch die Möglichkeit, ein Klageverfahren einzuleiten. Innerhalb des Klageverfahrens wird die Entscheidung des Finanzamts angefochten. Zuständig für eine solche Klage ist das Finanzgericht.  Das örtlich zuständige Finanzgericht wird in der Regel auf der Einspruchsentscheidung angegeben.

Vor dem Finanzgericht können sich Steuerpflichtige grundsätzlich selbst vertreten. Es besteht z.B. nicht wie beim Landgericht die Pflicht, mit einem Rechtsanwalt aufzutreten. In der Regel ist es jedoch angezeigt, sich von einem im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt oder aber Fachanwalt für Steuerrecht in einem finanzgerichtlichen Verfahren vertreten zu lassen. Teilweise ist es darüber hinaus sinnvoll, seinen eigenen Steuerberater zu involvieren. 


Als Fachanwalt für Steuerrecht an Ihrer Seite

Ich als Fachanwalt für Steuerrecht stehe Ihnen gerne bei der Prüfung Ihres konkreten Falles zur Verfügung. Dabei blicke ich auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht zurück. Durch die vielen Gerichtsverfahren und Verhandlungen mit diversen Finanzämtern verfüge ich über eine besondere Expertise, die ich auch in Ihrem Fall einsetzen werde.

Sollte gegen Sie bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden sein, so zögern Sie nicht und kontaktieren mich gerne für ein erstes Beratungsgespräch, um die Verteidigung von vornherein in die richtigen Bahnen zu lenken.


Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Ansorge

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