Einstweilige Verfügung der Hiddemann & Weiß GbR nach Abmahnung

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Aktuell wurde mir eine einstweilige Verfügung vorgelegt, die von der Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling Von Leitner Scharfenberg im Auftrag der Hiddemann & Weiß GbR gegen meine Mandantschaft erwirkt wurde. Der einstweiligen Verfügung war eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs vorausgegangen, auf die meine damals noch nicht anwaltlich vertretene Mandantschaft leider nicht richtig reagiert hatte.

Was war Gegenstand der Abmahnung der Hiddemann & Weiß GbR?

In der Abmahnung der Hiddemann & Weiß GbR vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling Von Leitner Scharfenberg wurde meiner Mandantschaft vorgeworfen, dass aufgrund der Art und des Umfangs ihrer Verkaufstätigkeit auf dem Onlinemarktportal eBay meine Mandantschaft als gewerblicher Anbieter einzustufen sei, wogegen meine Mandantschaft den Eindruck erwecke, Privatverkäufer zu sein.

Was wurde in der Abmahnung gefordert?

Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling Von Leitner Scharfenberg forderte in der Abmahnung von meiner Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 € in Höhe von 1.358,86 €. 

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes reagieren?

Wie man an dem Beispiel meiner Mandantschaft erkennen kann, sollte man eine Abmahnung wegen des Vorwurfs eines Wettbewerbsverstoßes immer sehr ernst nehmen und umgehend anwaltlichen Rat einholen. Keinesfalls sollte man die Abmahnung einfach ignorieren oder die in der Abmahnung gesetzten Fristen verstreichen lassen. Dies kann zur Folge haben, dass die Gegenseite beim zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, was hohe weitere Kosten nach sich ziehen kann.

Insbesondere sollte man daher auch während des Urlaubs oder sonstiger längerer Abwesenheit stets dafür sorgen, dass eingehende Post von einer Person des Vertrauens kontrolliert wird, damit man von dem Erhalt wichtiger Post, wie z. B. einer Abmahnung, rechtzeitig Kenntnis erlangt und reagieren kann.

Notieren Sie die gesetzten Fristen und holen Sie anwaltlichen Rat ein!

Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten Sie besonnen reagieren und nicht in Panik geraten. Notieren Sie die Fristen und lassen Sie sich innerhalb der Fristen anwaltlich beraten. Auf keinen Fall sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung als bloße Abzocke abtun.

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet gerne zur Seite. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!


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