Einstweilige Verfügung des LG Berlin durch RAe Sievers & Kollegen i. A. v. Michael Geiss

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Der einstweiligen Verfügung vorausgegangen ist eine Abmahnung. Darin haben die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen im Auftrag von Herrn Michael Geiss per Gerichtsvollzieher abgemahnt. In der Abmahnung ging es um die angebliche Urheberrechtsverletzung von mehreren Bildern durch den Abgemahnten. Daher wurden gefordert:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (eine vorformulierte Unterlassungserklärung war beigefügt)
  • Auskunftserteilung
  • Schadensersatz (Berechnung erst nach Auskunft)

Ohne anwaltliche Vertretung reagierte der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung. Daher haben die Rechtsanwälte Sievers & Kollegen im Auftrag von Herrn Michael Geiss Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Berlin gestellt.

Das Landgericht Berlin hat die einstweilige Verfügung gemäß dem Antrag erlassen. Dabei wurde der Streitwert des Unterlassungsanspruchs auf 20.000,00 € angesetzt.

Dieser Fall zeigt deutlich:

Unser Satz „Nehmen Sie die Abmahnung ernst!“, den wir in unseren Berichten über Abmahnungen nennen, ist extrem wichtig! Denn wenn Sie nicht auf eine Abmahnung reagieren, kann es sein, dass ein gerichtliches Verfahren folgt. Das ist in der Regel mit weitaus höheren Kosten verbunden.

Auch auf die einstweilige Verfügung muss reagiert werden, am besten mit anwaltlicher Hilfe! Vor dem Landgericht besteht zum einen Anwaltszwang. Zum anderen sind weitere rechtliche Schritte zu ergreifen, selbst wenn Sie nicht gegen die einstweilige Verfügung vorgehen wollen. So können weitere kostenauslösende Maßnahmen der Gegenseite vermieden werden.

Wenn Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten haben:

Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir stehen Ihnen bundesweit zu Verfügung für jegliche Fragen oder Anliegen zu Ihrer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung!

Unsere Fach- und Rechtsanwälte für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht haben langjährige Erfahrung aus mehreren Tausend Abmahnfällen und werden auch Ihnen weiterhelfen können.

Sie erreichen uns:

  • Über die Telefonnummern 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
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