Einvernehmliche Scheidung – kostengünstige Scheidung

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Wie lasse ich mich schnell und kostengünstig scheiden?

Der kostengünstigste und schnellste Weg einer Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung. Das bedeutet, dass beide Beteiligten die Scheidung möchten und zumindest im Scheidungsverfahren selbst nichts anderes geregelt werden soll, außer die Scheidung und der Versorgungsausgleich, der von Amts wegen geregelt wird.

Was Versorgungsausgleich bedeutet können Sie hier nachlesen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur der/die Antragsteller/in einen Anwalt für das Scheidungsverfahren. Sofern der/die Antragsgegner/in lediglich dem Scheidungsantrag zustimmen möchte und sonst nichts weiter geklärt werden soll, braucht dieser keinen eigenen Anwalt, hierfür besteht kein Anwaltszwang. Bei Einigkeit kann man dann selbstverständlich auch vereinbaren, dass die Anwaltskosten, die der/die Antragsteller/in hat, sodann von beiden Beteiligten gemeinsam getragen werden. Dies ist der kostengünstigste Möglichkeit sich scheiden zu lassen.

Weiteres zum Scheidungsverfahren selbst und den anfallenden Kosten finden Sie hier.

Voraussetzungen einer Scheidung sind auch bei einer einvernehmlichen Scheidung das Scheitern der Ehe (§1565 BGB), sowie das vollzogene Trennungsjahr (§1567 BGB). Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass gem. § 1566 I BGB unwiderlegbar vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit 1 Jahr getrennt leben und entweder beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der/die Antragsgegner/in der Scheidung zustimmt. Das bedeutet, dass das Gericht die tatsächliche Zerrüttung der Ehe nicht mehr prüfen darf. 

Darüber hinaus sollten, bei vorhandenen Kindern die Punkte Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt, sowie auch Unterhalt eines Ehegatten, Ehewohnung und Hausratsaufteilung vorab geklärt werden.

Sie möchten sich scheiden lassen? Gerne beraten und vertreten wir Sie hierbei. 


Ann-Katrin Neumann

Rechtsanwältin

https://www.rechthaberei.com/


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