Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

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Und hafte ich für die Schulden meines/meiner Ehegatten/Ehegattin?

Sie sind verheiratet und haben keinen Ehevertrag? Das bedeutet nicht, dass Sie automatisch für die Schulden Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin haften. Ganz im Gegenteil. Sie leben in einer Zugewinngemeinschaft, das bedeutet, dass jeder grundsätzlich sein eigenes Vermögen behält und auch für seine eigenen Schulden haftet. Bei Heirat wird also Ihr vorhandenes Vermögen oder Ihr Schulden nicht automatisch auch das Vermögen oder die Schulden Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin.

Sie können auch grundsätzlich mit Ihrem Vermögen machen, was Sie möchten ohne die Einwilligung Ihres Ehegatten. Sie verwalten Ihr Vermögen selbst, außer Sie geben es freiwillig in die Hände Ihres/Ihrer Partner/in.

Ausnahmen liegen allerdings vor, wenn die wirtschaftliche Grundlage der Ehe gefährdet wird.

So dürfen Sie zum Beispiel nicht über Ihr Vermögen im Ganzen verfügen, wenn Ihr/e Ehegatte/in nicht einwilligt. Ein Beispiel hierfür ist, wenn das einzige relevante Vermögen aus einer Immobilie besteht. Sodann dürfen Sie diese Immobilie nicht ohne Einwilligung Ihres/Ihrer Partner/in verkaufen oder verschenken. Die Grenze, die einem verbleiben muss, liegen bei kleinerem Vermögen ungefähr bei 15 %, bei größerem Vermögen (>250.000 €) bei ca. 10 %.

Darüber hinaus können Haushaltsgegenstände auch bei Alleineigentum nur mit Zustimmung des Anderen verkauft, verschenkt oder entsorgt werden. Dies gilt selbst noch in der Trennungsphase. Im Rahmen einer Scheidung, ist der Hausrat aufzuteilen, unabhängig von Eigentumsverhältnissen.

Die Zugewinngemeinschaft kann durch Ehevertrag, Scheidung oder Tod eines Ehegatten enden.

Zugewinnausgleich bei Scheidung

Wollen Sie sich scheiden lassen, kann ggfs. ein Zugewinnausgleichsanspruch bestehen. Derjenige, der während der Ehezeit, also vom Zeitpunkt der Eheschließung bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages, mehr Vermögen (Zugewinn) erwirtschaftet hat, muss dem Anderen einen Ausgleich zahlen. Vereinfacht erklärt wird dabei der kleinere Zugewinn des Anderen vom größeren Zugewinn abgezogen. Von dem Restbetrag ist die Hälfte an den Anderen auszugleichen.

Zugewinnausgleich bei Tod eines Ehegatten

Verstirbt ein Ehegatten, bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament, erhält der Überlebende zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil ein weiteres Viertel der Erbschaft als Zugewinnausgleich.

Alternativen zur Zugewinngemeinschaft

Diese gesetzlichen Regelungen können Sie durch einen Ehevertag abändern. Hierbei gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung. Ein solcher Ehevertrag sollte immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Sie haben Weitere Fragen zum Zugewinn, möchten einen Zugewinnausgleich geltend machen oder einen Ehevertrag aufsetzen lassen? Melden Sie sich einfach, ich helfe Ihnen gerne.



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