Elektronische Patientenakte: Fortschritt mit Risiken – Was gesetzlich Versicherte jetzt beachten sollten
- 6 Minuten Lesezeit

Die elektronische Patientenakte soll die Versorgung verbessern – doch sie bringt auch rechtliche Unsicherheiten. Was gesetzlich krankenversicherte Patienten wissen müssen:
1. Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales digitales Archiv für medizinische Dokumente. Sie enthält unter anderem Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Rezepte, Impf- und Mutterpassdaten sowie Informationen aus Apps. Die Nutzung wird ab 2025 verpflichtend – zunächst in einer Einführungsphase beginnend am 29. April, ab 2026 mit Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht beteiligen.
Wichtig: Wer keine ePA möchte, muss aktiv widersprechen. Diese Entscheidung sollte gut abgewogen werden – auch aus juristischer Sicht.
2. Wer darf auf meine ePA zugreifen – und wie lange?
Wird die elektronische Gesundheitskarte in einer Praxis eingelesen, erhalten Behandelnde für 90 Tage vollen Zugriff auf die komplette Akte – auch Apotheken, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Notärzte oder Betriebsärzte dürfen drei Tage lang auf die Daten zugreifen.
Ein gravierender Nachteil: Inhalte lassen sich nicht einzeln freigeben oder gezielt löschen. Auch falsche oder veraltete Einträge bleiben bestehen – mit potenziellen Folgen für Behandlungen oder Rechtsstreitigkeiten.
3. Sicherheitsprobleme: Hackerzugriff ohne Karte möglich
Beim Chaos Communication Congress 2024 wurde öffentlich, dass es Sicherheitslücken gibt: Forschende konnten elektronische Patientenakten ohne Gesundheitskarte auslesen. Das Bundesgesundheitsministerium sprach von behobenen Schwachstellen – IT-Experten widersprechen.
Ein offizieller Sicherheitsbericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik liegt bis heute nicht vor.
4. Technische Mängel: Keine Suche, keine Struktur, kein Standard
Die ePA ist technisch unausgereift:
- Keine Volltextsuche – Dokumente müssen einzeln geöffnet werden.
- Nur bestimmte Dateiformate (PDF und MIOs) werden unterstützt.
- Röntgenbilder müssen oft verlustbehaftet umgewandelt werden.
- Maximale Dateigröße: 25 MB.
- Kein Prüfmechanismus für selbst hochgeladene Inhalte.
Kritisch: Eine digitale Signatur ist nicht vorgeschrieben. Auch ärztlich relevante Dokumente lassen sich fälschen oder irrtümlich einstellen.
5. Kritik von Ärzten, Kassen und Patientenschutzorganisationen
- Die Bundesärztekammer warnt vor einem flächendeckenden Start ohne technische Nachbesserung.
- Ärzte berichten von hohem Verwaltungsaufwand und verzögerter Behandlung.
- Krankenkassen beklagen mangelnde Alltagstauglichkeit.
- Radiologen müssen auf externe Links zurückgreifen, um Bilddaten bereitzustellen.
Laut AOK haben rund 4 % der Versicherten der ePA aktiv widersprochen – bei der Techniker Krankenkasse sogar 7 %. Das Vertrauen ist gering.
6. Datenschutz: Zugriffskontrolle praktisch nicht vorhanden
Aktuell basiert die ePA auf einem Vertrauensmodell:
- Keine lückenlose Protokollierung, wer wann auf welche Daten zugreift.
- Keine Verschlüsselung einzelner Dokumente.
- Kein Zugriffsschutz in Echtzeit.
Geplant war auch eine Weitergabe an Forschungsdatenzentren oder EU-Behörden – diese Pläne wurden vorerst ausgesetzt.
7. Juristische Risiken: Was heißt das für Patienten?
Im Arzthaftungsrecht kann die ePA Vor- und Nachteile bringen:
- Vorteil: Eine vollständige Akte kann helfen, Behandlungsfehler nachzuweisen.
- Nachteil: Falsche oder manipulierte Daten können zu Fehlbehandlungen oder rechtlichen Problemen führen.
Im Streitfall können ePA-Inhalte zum Beweismittel werden – sowohl für als auch gegen Patientinnen und Patienten.
Die ePA ist ein digitales Instrument mit Potenzial – aber auch mit rechtlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Schwächen. Gesetzlich Versicherte sollten sich bewusst damit auseinandersetzen.
Unser Rat: Rechtzeitig absichern – bevor Probleme entstehen.
Sie wissen nicht, was in Ihrer ePA steht? Oder vermuten fehlerhafte Einträge? Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung – besonders bei Streitfällen um Behandlungsfehler oder unvollständige Dokumentation.
Kanzlei Freihöfer – Der Patientenanwalt Ihres Vertrauens
Exklusive Vertretung der Patientenseite
In der Kanzlei Freihöfer haben wir uns entschieden, ausschließlich Patienten zu vertreten. Diese konsequente Spezialisierung ermöglicht es uns, deutschlandweit als Patientenanwalt mit einer klaren Fokussierung auf die Interessen der Betroffenen zu agieren. Wir kombinieren herausragende juristische Fachkenntnisse mit tiefgehendem medizinischem Wissen, um eine kompetente und erfolgreiche Beratung im Bereich des Patientenrechts zu gewährleisten.
Vertrauen und Geborgenheit für unsere Mandanten
Patienten, die sich an uns wenden, sind oft enttäuscht und fühlen sich von der Ärzteschaft im Stich gelassen. Unser Ziel ist es, dass sich unsere Mandanten bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Vertrauen ist das Fundament unserer Arbeit – wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten rechtlichen Prozess und sorgen dafür, dass dieses Vertrauen bis zum erfolgreichen Abschluss des Mandats erhalten bleibt.
Kostenlose Ersteinschätzung – Ihr erster Schritt zu Gerechtigkeit
Für uns ist der Beruf des Patientenanwalts nicht nur ein Job, sondern eine Berufung. Die Kanzlei Freihöfer setzt sich mit vollem Einsatz für die Rechte der Patienten ein. Dank unserer Spezialisierung auf das Patientenrecht können wir unsere Mandanten optimal und effizient unterstützen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung innerhalb von drei Stunden an und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen dabei, kostenlos in Ihre elektronische Patientenakte Einsicht zu erhalten.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!
Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers?
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.
Rufen Sie uns an.
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
- Wir melden uns innerhalb von 3 Stunden*
- Über 11-jährige Erfahrung
- Nur für Patienten tätig
- Deutschlandweite Vertretung
neu@kanzlei-freihoefer.de
www.patientenanwalt-freihoefer.de
*während der Bürozeiten
Häufige Fragen - FAQ
Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?
Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?
Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.
Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?
Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.
Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?
Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.
Wie schnell wird mir geholfen?
Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.
Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.
Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?
Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.
Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.
Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.
Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?
Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.
Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.
Artikel teilen: