Elektronische Patientenakte - was Patienten jetzt wissen müssen

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Die elektronische Patientenakte (ePA) soll das deutsche Gesundheitswesen revolutionieren – doch aktuell sorgt sie eher für Verwirrung als für Vereinfachung. 


Technikprobleme, Datenschutzbedenken und mangelnder Nutzen führen dazu, dass sich Ärzte, Apotheker und Patienten gleichermaßen ratlos abwenden. 


Was plant die Bundesregierung?

Die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD will die ePA verpflichtend machen – mit Sanktionsdrohungen bei Nichtnutzung. Ab 29. April startet eine „Hochlaufphase“. Ziel: flächendeckende Nutzung. Realität: Nur rund 230 Ärzte, 60 Apotheken und einige Kliniken in Modellregionen wie Hamburg und Franken testen das System bisher. 


Sicher ist nur die Unsicherheit 

Der Chaos Communication Congress deckte gravierende Sicherheitslücken auf: Forscher konnten auf Akten beliebiger Versicherter zugreifen – ohne Gesundheitskarte. Gesundheitsminister Lauterbach beschwichtigte, doch Experten widersprechen: Die Updates seien ungeeignet, um grundlegende Sicherheitsprobleme zu lösen. Ein unabhängiger Prüfbericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik? Fehlanzeige. 


Keine Prüfung der Echtheit, keine Signaturpflicht 

Die ePA soll Arztbriefe, Befunde und Medikationspläne enthalten – doch die Echtheit der Dokumente wird nicht geprüft. Jeder Versicherte kann selbst Inhalte hochladen, sogar aus Fitness-Apps. Eine verpflichtende Signatur? Gibt es nicht. 


Struktur? Fehlanzeige 

Eine Volltextsuche? Erst 2026 geplant. Aktuell bleibt nur die Suche nach Metadaten. Ärzte müssen PDF-Dokumente einzeln öffnen – was bei vielen Einträgen einer digitalen Schnitzeljagd gleichkommt. Radiologen behelfen sich mit QR-Codes statt echter Bildintegration.


Vertrauensvorschuss statt echter Kontrolle 

Der Zugriff auf die Akte kann bis zu 90 Tage lang für ganze Einrichtungen bestehen – inklusive Apothekern, Zahnärzten und Psychotherapeuten. Das gezielte Sperren einzelner Dokumente? Nicht mehr möglich. Auch das Entfernen einzelner Medikamente aus der Medikationsliste ist ausgeschlossen.


Gut gemeint ist nicht gut gemacht 

Die ePA funktioniert derzeit vor allem mit einem riesigen Vertrauensvorschuss. Doch genau dieser wird durch Technikprobleme, Intransparenz und Sicherheitsbedenken verspielt. Die Akzeptanz ist gering: Bei der AOK widersprachen vier Prozent der Versicherten der Aktenanlage, bei der TK sogar sieben Prozent der gesetzlich Krankenversicherten.


Unser Tipp als Patientenanwalt

Bevor Sie die elektronische Patientenakte freigeben, informieren Sie sich über Ihre Rechte. Es geht um sensible Gesundheitsdaten – und um Ihr Selbstbestimmungsrecht.

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Exklusive Vertretung der Patientenseite

In der Kanzlei Freihöfer haben wir uns entschieden, ausschließlich Patienten zu vertreten. Diese konsequente Spezialisierung ermöglicht es uns, deutschlandweit als Patientenanwalt mit einer klaren Fokussierung auf die Interessen der Betroffenen zu agieren. Wir kombinieren herausragende juristische Fachkenntnisse mit tiefgehendem medizinischem Wissen, um eine kompetente und erfolgreiche Beratung im Bereich des Patientenrechts zu gewährleisten.


Vertrauen und Geborgenheit für unsere Mandanten

Patienten, die sich an uns wenden, sind oft enttäuscht und fühlen sich von der Ärzteschaft im Stich gelassen. Unser Ziel ist es, dass sich unsere Mandanten bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Vertrauen ist das Fundament unserer Arbeit – wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten rechtlichen Prozess und sorgen dafür, dass dieses Vertrauen bis zum erfolgreichen Abschluss des Mandats erhalten bleibt.


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Für uns ist der Beruf des Patientenanwalts nicht nur ein Job, sondern eine Berufung. Die Kanzlei Freihöfer setzt sich mit vollem Einsatz für die Rechte der Patienten ein. Dank unserer Spezialisierung auf das Patientenrecht können wir unsere Mandanten optimal und effizient unterstützen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung innerhalb von drei Stunden an und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen dabei, kostenlos in Ihre elektronische Patientenakte Einsicht zu erhalten.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

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Häufige Fragen - FAQ

Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?


Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?

Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.


Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?

Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.


Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?

Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.


Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?


Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.



Wie schnell wird mir geholfen?


Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.


Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.



Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?


Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.


Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.


Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.



Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?


Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.


Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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