„Empire“ - Waldorf Frommer mahnt ab

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Anschlussinhaber werden momentan von der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanischen Fernsehserie „Empire“ abgemahnt.

Die Drama-Serie erzählt die Geschichte des gleichnamigen R'n'B- und HipHop-Labels und Familienimperiums Empire Music.

Was wird mir eigentlich vorgeworfen?

Beim Filesharing stellt jeder Nutzer anderen Teilnehmern Daten zur Verfügung, die er bereits geladen hat. Unabhängig davon, ob er selbst vielleicht etwas herunterladen darf, ist es nicht erlaubt, geschützte Werke anderen zum Download anzubieten. Der Rechteinhaber geht mit der Abmahnung gegen Tauschbörsennutzer vor, weil sie es ermöglichen, dass Fremde bei ihnen das geschützte Werk herunterladen.

Im Zuge dessen verlangt Waldorf Frommer von dem Betroffenen die sofortige Löschung des Films „Empire“ sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 519,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung am besten vor?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verwertung der TV-Serie „Empire“ erhalten haben, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beachten:

  • Unterschreiben Sie nichts!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag!
  • Suchen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt auf!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf!
  • Halten Sie die Frist ein!

Innerhalb der Ihnen gesetzten Frist sollten Sie einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüft. Zudem kann er die mitgesendete Unterlassungserklärung insoweit abändern, dass sie nur noch die nötigsten Angaben enthält und möglichst zu Ihren Gunsten formuliert ist.

Die Frage der Haftung kann niemals pauschal beantwortet werden. Sie hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich wird aber zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. In manchen Fällen kommt auch eine Haftungsbefreiung in Betracht.

Das erfahrene Team von Abmahnhelfer.de überprüft gerne für Sie Ihre Abmahnung. Rufen Sie uns doch für ein kostenloses Erstgespräch an. Sie werden neben der Gelegenheit, Ihren persönlichen Fall zu erläutern, sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung von uns erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de-Team!


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