EN Storage GmbH: Landgericht Stuttgart sieht Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers

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Neue Hoffnung für Anleger der EN Storage GmbH: 

Im Rahmen eines gegen eine in Bad Cannstatt ansässige Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei geführten Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart (Az.: 27 O 384/17) hat die entscheidende Kammer des Landgerichts nunmehr in einer Verfügung vom 30.11.2018 mitgeteilt, dass sie einen Anspruch der klagenden Anleger gegen die beklagte Wirtschaftsprüferkanzlei für gegeben hält.

Ein Wirtschaftsprüfer der Kanzlei hatte den Käufern im Rahmen der sog. Kauf- und Überlassungsverträge mit der EN Storage GmbH über Datenspeichersysteme (sog. Storage-Systeme) mitgeteilt, dass ihm Bestätigungen vorliegen, wonach die jeweils von den Anlegern erworbenen Storage-Systeme ausgeliefert seien. Ferner bestätigte der Wirtschaftsprüfer das Vorliegen von Nutzungsverträgen zwischen der EN Storage GmbH und einem staatlichen Nutzer oder der Industrie.

Wie sich später herausstellen sollte – und von dem ehemaligen Geschäftsführer der EN Storage GmbH Edvin Novalic im Rahmen des gegen ihn laufenden Strafprozesses auch weitgehend eingeräumt worden war – gründet das Anlagekonzept auf einen Betrug. Die vorgeblich veräußerten Storage-Systeme existierten zum größten Teil nicht. 

Ausdrücklich hatte die EN Storage GmbH in ihren Angeboten über die Kauf- und Überlassungsverträge damit geworben, dass ein Wirtschaftsprüfer diese Bestätigungen erteilen wird.

Eben diesen Umstand erachtet die Kammer als maßgeblich, da die Werbung mit einem Wirtschaftsprüfer darauf hindeutet, dass durch diesen eine weitergehende Prüfung erfolgt, als nur die Sichtung von Unterlagen. 

Bei potenziellen Anlegern konnten jedenfalls dahingehende Erwartungen geweckt werden.

Beschränkt sich die Tätigkeit des beauftragten Wirtschaftsprüfers dann nur auf eine Sichtung von Unterlagen, hätte hierauf ein Hinweis erfolgen müssen. Ein solcher ist jedoch unterblieben.

Anleger der Kauf- und Überlassungsverträge können nunmehr hoffen, zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt zu erhalten. 

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Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Daniel A. Borst 



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