Enterbt worden? So sichern Sie Ihren Pflichtteilanspruch

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Das Erbrecht in Deutschland schützt nahe Angehörige davor, vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen zu werden, indem es ihnen einen sogenannten Pflichtteil am Nachlass gewährt. Doch was genau bedeutet das, und wie geht man vor, wenn man enterbt wurde? Dieser Artikel führt Sie durch das Verfahren, um Ihren Pflichtteilanspruch geltend zu machen, und erklärt, wie Sie dabei vorgehen können.

Der Pflichtteil – Was ist das?

Der Pflichtteil ist eine gesetzliche Vorkehrung, die sicherstellt, dass nahe Verwandte des Verstorbenen (Erblassers) nicht vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen werden können. Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbanspruchs. Anspruchsberechtigt sind in erster Linie die Kinder und der Ehegatte des Verstorbenen, unter bestimmten Umständen auch die Eltern.

Pflichtteilergänzungsanspruch – Was, wenn kurz vor dem Tod Vermögen verschenkt wurde?

Der Pflichtteilergänzungsanspruch kommt ins Spiel, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat. Dieser Anspruch soll die Pflichtteilsberechtigten davor schützen, dass ihr Pflichtteil durch solche Schenkungen gemindert wird. Der Ergänzungsanspruch berechnet sich aus dem Wert des verschenkten Vermögens, wobei Schenkungen, die länger als zehn Jahre vor dem Erbfall gemacht wurden, nicht mehr berücksichtigt werden.

Vorgehen bei Unklarheit über das Vermögen

Oft wissen Pflichtteilsberechtigte nicht, wie hoch das Vermögen des Erblassers war. In solchen Fällen haben sie ein Recht auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses sowie über gemachte Schenkungen. Diese Auskunft muss vom Erben erteilt werden. Die Kosten für die Einholung dieser Informationen, beispielsweise durch einen Anwalt, muss grundsätzlich der Erbe tragen.

Zahlung des Pflichtteils verlangen

Sobald Sie eine Vorstellung vom Umfang des Nachlasses haben, können Sie Ihren Pflichtteil einfordern. Der Erbe ist verpflichtet, Ihnen den entsprechenden Betrag auszuzahlen. Sollte der Erbe der Aufforderung nicht nachkommen, kann der Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Die Rolle des Anwalts

Bei Erbfragen, insbesondere wenn Sie enterbt wurden, ist die Konsultation eines Anwalts unerlässlich. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie nicht nur bei der Ermittlung Ihres Pflichtteils unterstützen, sondern auch dabei, Ihren Anspruch gegenüber dem Erben durchzusetzen. Darüber hinaus kann er Sie zu möglichen Fallstricken beraten und dabei helfen, Ihre Rechte vollumfänglich zu wahren.

Fazit

Wer enterbt wurde, steht nicht automatisch mit leeren Händen da. Das deutsche Erbrecht sieht mit dem Pflichtteil und dem Pflichtteilergänzungsanspruch Mechanismen vor, die den nächsten Angehörigen eine finanzielle Sicherheit gewähren sollen. Die Geltendmachung dieser Ansprüche kann komplex sein, weshalb die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt ratsam ist. Er kann nicht nur bei der Auskunftserteilung und Berechnung des Pflichtteils helfen, sondern auch dabei, Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen.


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