Entlastung des Geschäftsführers in der GmbH

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Der Geschäftsführer verantwortet das operative Geschäft in jeder GmbH. Aufgrund seiner breiten Verantwortung trägt er auch viele Risiken und haftungsrechtlichen Gefahren. 

Es besteht für den Geschäftsführer alljährlich die Möglichkeit, seine Geschäftsführung billigen zu lassen. Diese Billigung erfolgt durch einen formellen Entlastungsbeschluss. Eine beschlossene Entlastung des Geschäftsführers in der GmbH hat nicht nur eine psychologische Wirkung, sondern führt auch zur Haftungsbegrenzung. 

In aller Regel umfasst eine Entlastung die Geschäftsführungsmaßnahmen des vergangenen Geschäftsjahres. Die Entlastung kann aber auch als eine Vertrauensbekundung betreffend zukünftige, bereits eingeleitete Geschäftsführungsmaßnahmen beschlossen werden.

Gesellschafterversammlung entscheidet über Entlastung

Nach dem GmbHG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Geschäftsführers. Die Entscheidung über die Entlastung wird mit einfacher Mehrheit getroffen. Die Reichweite der Haftungsbefreiung ergibt sich regelmäßig aus dem Beschlussvorschlag bzw. tatsächlich gefassten Beschluss. 

Aus Sicht des Geschäftsführers sollte die Gesellschafterversammlung, in der über die Entlastung Beschluss gefasst werden soll, sorgfältig vorbereitet werden. Auch formelle Fehler bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung sollten vermieden werden, damit eine Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses ausgeschlossen werden kann.

Einen kurzen Überblick zur Entlastung des Geschäftsführers finden Sie in unserem YouTube-Video. Dort finden Sie auch Fragen beantwortet, ob der Geschäftsführer Anspruch auf Entlastung hat und worauf beim Entlastungsbeschluss zu achten ist:

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Dr. Boris Jan Schiemzik, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Boris Jan Schiemzik von der Kanzlei ROSE & PARTNER ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er und sein Team von Gesellschaftsrechtlern sind auf Gesellschafterversammlungen und Fragen der Geschäftsführerhaftung spezialisiert.

Weitere Hintergrundinformationen zur Geschäftsführerentlastung finden Sie auch unter https://www.rosepartner.de/entlastung-geschaeftsfuehrer-gmbh.html.


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