Entschädigungen für die Opfer des Stanford-Investmentfonds

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Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC kam am 15. Juni 2011 zu dem Ergebnis, dass Personen, die durch die Stanford Group Company in Gestalt eines riesiges Schneeballsystem geschädigte wurden, Anspruch auf die Schutzmaßnahmen nach dem Wertpapier-Anlegerschutzgesetz (Securities Investor Protection Act - SIPA) von 1970 haben. Mit seiner Investmentbank hatte der texanische Geschäftsmann Stanford Investmentfonds-Anleger um acht Milliarden Dollar (6,3 Mrd Euro) gebracht.

Die SEC ersuchte im Rahmen ihres Ermessens nach dem Anlegerschutzgesetz (SIPA) die Entschädigungsbehörde Securities Investor Protection Corporation (SIPC), ein gerichtliches Verfahren nach SIPA zur Liquidation des Broker-Dealers einzuleiten.

Die SEC behauptet gemäß ihrer Beschwerde aus dem Jahr 2009, dass Allen Stanford ein Schneeballsystem betrieb, in dessen Rahmen bestimmten Anlegern durch die Stanford Group Company (SGC) von der Stanford International Bank Ltd. (SIBL) herausgegebene Einlagenzertifikate verkauft wurden. SGC ist ein Mitglied des SIPC.

In einem der SIPC überlassenen Gutachten erläutert die SEC, dass aufgrund der spezifischen Fakten dieses Falles Anleger, die Wertpapierdepots bei SGC unterhielten und die Einlagenzertifikate über den Broker-Dealer erwarben, die Voraussetzungen erfüllen, um als geschützte „Kunden" im Sinne des SIPA zu gelten.

Bei ihrer Entscheidungsfindung zitierte die SEC die Ergebnisse aus dem Bericht des vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters der SGC. Zahlreiche von Stanford kontrollierte Gesellschaften wurden danach „in einer sehr verwobenen Weise geführt. Das Hauptziel habe darin bestanden, „die Einlagenzertifikate zu verkaufen".

Unter anderem stellte der Insolvenzverwalter auch fest, dass „in der Stanford-Unternehmensgruppe die Eigenständigkeit juristischer Personen nicht respektiert wurde. Gelder wurden je nach Bedarf von Gesellschaft zu Gesellschaft überwiesen, ohne auf berechtigte Geschäftsbelange Rücksicht zu nehmen. Letztlich dienten alle Überweisungen auf irgendeine Art dem Schneeballsystem oder aber sie nützten Allen Stanford persönlich."

Die SEC stellte weiter fest, dass vor dem Hintergrund der Tatsachen und Umstände dieses Falles die Ansprüche der Anleger auf ihren Nettoinvestitionen in die falschen Einlagenzertifikate, die zur Durchführung des Schneeballsystems verwendet wurden, basieren sollten.

Ein Liquidationsverfahren nach SIPA würde es Anlegern mit Depots bei SGC ermöglichen, Ansprüche bei einem von SIPC ausgewählten Treuhänder anzumelden. Der Treuhänder würde entscheiden, ob die Anleger Ansprüche haben, die von dem Gesetz geschützt werden. Ein Anleger, der mit der Entscheidung des Treuhänders nicht einverstanden ist, könnte sie gerichtlich überprüfen lassen.

Rechtstipp: Geschädigte des Stanford-Schneeballsystems sollte sich anwaltlich beraten lassen, um ihre Entschädigungsansprüche geltend machen zu können. Nähere Einzelheiten dazu sind von der Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, 0421/321121, erhältlich.


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