Erbe oder Vermächtnis – Was ist was?

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Im deutschen Recht gibt es zwei Hauptformen, wie jemand nach dem Tod einer Person etwas erben kann: entweder durch ein Erbe oder durch ein Vermächtnis. Obwohl beide Formen dazu dienen, das Vermögen einer verstorbenen Person auf andere zu übertragen, gibt es wichtige Unterschiede in Bezug auf die Rechte und Pflichten, die mit jeder verbunden sind.


Erbe ist jemand, der das gesamte Vermögen und die Schulden des Verstorbenen erbt. Dies bedeutet, dass ein Erbe nicht nur das Recht hat, das Vermögen des Verstorbenen zu erhalten, sondern auch die Verpflichtung, dessen Schulden zu begleichen. Ein Erbe tritt rechtlich in die Fußstapfen des Verstorbenen ein. Das wird als als "Gesamtrechtsnachfolge" bezeichnet.


Vermächtnisnehmer ist jemand, dem der Verstorbene einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme hinterlassen hat. Im Gegensatz zum Erben hat der Vermächtnisnehmer keine Verpflichtung, die Schulden des Verstorbenen zu begleichen. Er hat lediglich das Recht, sein Vermächtnis zu erhalten.


Der Hauptunterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer liegt in den Rechten und Pflichten, die jeder von beiden hat. Während der Erbe das gesamte Vermögen und die Schulden des Verstorbenen erbt, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Geldsumme und hat keine Verpflichtung, die Schulden des Verstorbenen zu begleichen.


Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, wie Erbe und Vermächtnis im Testament festgelegt werden. Ein Erbe wird durch eine Erbeinsetzung im Testament bestimmt, während ein Vermächtnis durch eine Vermächtnisanordnung festgelegt wird.


Sowohl das Vererben als auch das Einsetzen eines Vermächtnisnehmers sind wichtige Entscheidungen, die es ermöglichen, Vermögen auf Nachkommen zu verteilen. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen beiden zu verstehen, um kluge Entscheidungen im Rahmen der eigenen Nachlassplanung treffen zu können.


Bei Fragen rund um das Erbrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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