Erben in der Patchworkfamilie

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Der Begriff der Patchworkfamilie ist allgegenwärtig. Die Anzahl der geschiedenen Ehen steigt immer weiter und neue Familienkonstellationen bilden sich.

Dies führt zu Lebzeiten zu verschiedensten rechtlichen Fragestellungen. Doch welche erbrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus neuen Lebenspartnerschaften?

Das deutsche Erbrecht orientiert sich im Zusammenhang mit der gesetzlichen Erbfolge weiterhin an der traditionellen Familie, bei welcher ein verheiratetes Paar dauerhaft zusammen bleibt.

Insofern kommt es nach einer Scheidung und Wiederverheiratung zu erheblichen erbrechtlichen Auswirkungen.

So spielen in der gesetzlichen Erbfolge Stiefeltern und Stiefkinder keine Rolle und verfügen somit über kein gesetzlich abgesichertes Erbrecht, selbst wenn zwischen ihnen ein klassisches Eltern-Kind-Verhältnis bestanden hat.

Menschen, die in einer Patchwork-Familie leben, sollten sich der erbrechtlichen Probleme bewusst sein und nach Möglichkeit frühzeitig vorsorgen, um beispielsweise zu vermeiden, dass die Stiefkinder leer ausgehen. Zu diesem Zweck kann man nicht nur ein Testament, sondern auch einen Erbvertrag errichten. Durch eine solche Verfügung von Todes wegen kann man seine Patchwork-Familie adäquat absichern und seinen persönlichen Wünschen und Vorstellung bezüglich des eigenen Nachlasses Ausdruck verleihen.

Mit einem Erbvertrag kann man sicherstellen, dass auch die Stiefkinder am Erbe beteiligt werden.

Eine solche, gesetzlich nicht vorgesehene gewillkürten Erbfolge, kann man sehr wohl mittels eines Erbvertrages definieren.

Ein solcher Erbvertrag bedarf immer einer notariellen Beurkundung, wobei der Notar als kompetenter Ansprechpartner auf die ganz speziellen Wünsche der Mitglieder der Patchworkfamilie eingehen kann.

Um dieses rechtssicher zu gestalten, bin ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung behilflich.

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder e-mail.


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