Erbfolge ohne Kinder ⚠️ Wer erbt alles?

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Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland bestimmt, wer nach dem Tod des Erblassers das Vermögen erhält. In den meisten Fällen sind es die Kinder, die zu Haupterben werden. Was aber passiert eigentlich bei einer Erbfolge ohne Kinder

Diese Frage möchten wir gerne in unserem Beitrag nachgehen. Sie erfahren unter anderem, wer erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind. Ferner geben wir einige Beispiele für die Erbfolge ohne Kinder und erläutern, wie Sie Ihre Erbansprüche durchsetzen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Erbfolge ohne Kinder erben in den meisten Fällen entweder der Ehepartner oder die Eltern

  • Die gesetzliche Erbfolge ohne Kinder sieht vor, dass dann Angehörigen aus der gleichen oder im zweiten Schritt aus der nächsten Ordnung erben

  • War der Erblasser verheiratet und sind keine Kinder vorhanden, erbt oftmals – bis auf einen eventuellen Pflichtanteil anderer - der Ehepartner alleine

Wie sieht die gesetzliche Erbfolge ohne Kinder aus?

Die Erbfolge ohne Kinder ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Interessant ist diese Regelung jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es weder ein Testament noch einen Erbvertrag gibt. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, weil kein Letzter Wille existiert.

Von Bedeutung ist in dem Fall die Erbenordnung. Mögliche Erben werden hierzulande in verschiedene „Klassen“ eingeteilt, insbesondere nach dem folgenden Schema:

  • Erben 1. Ordnung: Kinder (sowohl leibliche als auch Pflegekinder und Adoptivkinder), Enkelkinder

  • Erben 2. Ordnung: Eltern und Geschwister

  • Erben 3. Ordnung: Großeltern sowie deren Angehörige 

Nicht genannt sind in der gesetzlichen Erbfolge die Ehepartner, die allerdings ein sogenanntes Sondererbrecht haben. Dieses sieht vor, dass der überlebende Ehepartner bei vorhandenen Kindern die Hälfte des Nachlasses erbt. Für die Erbfolge ohne Kinder heißt das, dass Ehepartner oftmals zu Alleinerben werden.

Wann wird der überlebende Ehepartner nicht zum Alleinerben?

Wer erbt, wenn keine Kinder da sind? Meistens lautet die Antwort auf diese Frage: der Ehepartner. Dieser wird allerdings nicht in allen Fällen automatisch zum Alleinerben, selbst wenn die Erbfolge ohne Kinder greift. Zwar haben Ehepartner zu Lebzeiten die Möglichkeit, sich per Testament gegenseitig zu Alleinerben einzusetzen. Ist ein solch Letzter Wille jedoch nicht vorhanden, greift wiederum die gesetzliche Erbfolge.

Diese sieht unter anderem vor, dass auch andere Angehörige – neben den Kindern und dem Ehepartner – einen Pflichtteilsanspruch haben. Das bezieht sich vor allem auf die Eltern des Erblassers

Diese besitzen auf Grundlage von § 2303 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sollte es weder Kinder noch einen Ehepartner geben sowie die Eltern des Erblassers nicht mehr leben, kommen ebenfalls unter anderem Geschwister oder Neffen sowie Nichten als Erben infrage.

Erbfolge kinderloser Onkel und kinderlose Schwester: wer erbt?

Kinderlose Tante stirbt: wer erbt? Es gibt eine Reihe von Konstellationen, die nach dem Tod des Erblassers auftreten können, sollte es keine Kinder geben. Solche Gegebenheiten können beispielsweise wie folgt aussehen:

  • Erblasser hat keine Kinder und ist nicht verheiratet: Eltern erben

  • Nicht Verheiratete ohne Kinder, wobei Eltern bereits gestorben sind: Geschwister erben

  • Tante ohne Kinder stirbt: Eltern erben

Falls beispielsweise eine Schwester ohne Kinder Erblasserin wird, würden die Eltern Erben. Geschwister zählen generell zur Erbenordnung 2. Grades. Sollten allerdings die Eltern nicht mehr leben, wäre es auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge so, dass die Geschwister zu alleinigen Erben werden. Sollten die Geschwister ebenfalls bereits verstorben sein, würden entsprechend deren Kinder oder Enkel zu Erben werden.

Eine ebenfalls nicht ungewöhnliche Konstellation beinhaltet, dass ein kinderloser Onkel gestorben ist. Auch in diesem Fall wären zunächst die Eltern erbberechtigt. Sind diese bereits verstorben, würden die Geschwister des Onkels als Erblasser zu Haupterben werden.

Die Nichten oder Neffen würden stattdessen erben, falls es keine Geschwister des verstorbenen Onkels gibt. An dem Beispiel wird deutlich, dass bei der gesetzlichen Erbfolge immer zunächst Personen aus der höchsten Rangordnung berechtigt sind zu erben. Sollten diese nicht mehr existieren, sind die Angehörigen aus der nächsten Erbordnung an der Reihe.

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