Erbrecht bei kinderloser Ehe

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Eheleute ohne Kinder sollten grundsätzlich durch ein Testament Ihre Erbfolge regeln! Tun Sie dies nicht, so erbt der überlebende Ehepartner nicht allein, sondern neben Verwandten des verstorbenen Ehepartners. Zu diesen Verwandten zählen neben den Kindern auch die Eltern und deren Kinder sowie die Großeltern des verstorbenen Ehepartners (§ 1931 Abs. 1 BGB).

Da Großeltern keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, können sie bedenkenlos von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Eltern sollte überlegt werden, ob durch ein Vermächtnis der mögliche Pflichtteil aufgefangen werden kann. Hier sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht wenden.

20.12.2010

Johannes Wuppermann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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