Veröffentlicht von:

Erfolg bei Klage gegen Nissan-Bank wegen Bearbeitungsgebühren

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem von uns geführten Prozess vor dem Amtsgericht Neuss hat die beklagte Nissan-Bank mit Schreiben vom 28.08.2012 erklärt, dass sie die Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag und eine Verzinsung mit 4 % vornehmen wird.

Die Kläger hatten im Mitte 2009 einen Darlehensvertrag mit der Nissan-Bank abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3% der Darlehenssumme, immerhin 560,00 €, zahlen müssen.

Die Bank versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von neun Oberlandesgerichten in Frage zu stellen, jedoch glaubte sie wohl aufgrund aktueller Entwicklung der Rechtsprechung selbst nicht daran, sich damit durchsetzen zu können. Sie erklärte sich jedenfalls zur Erstattung des geforderten Betrages nebst Zinsen bereit.

Neun Oberlandesgerichte hatten zuvor entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im Eigeninteresse der Bank erfolgt. Dem Bundesgerichtshof wurde eine Möglichkeit zur Entscheidung bislang genommen.

Haben auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen müssen? Dann raten wir Ihnen, diese Gebühr herauszufordern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt.

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen für die Forderung ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, welches Sie gerne benutzen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Lenné

Beiträge zum Thema