RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan): Autokredit widerrufen und Diesel zurückgeben!

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Fahrverbote, Wertverluste drohen vor allem Diesel Euro 5

Die Fahrverbote für Diesel und die immensen Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind in aller Munde. Zuletzt hat nun Frankfurt am Main ein Fahrverbot beschlossen; Stuttgart und Hamburg gingen voraus. Problematisch ist der Diesel daher für alle geworden, die in große Städte pendeln oder einen verlässlichen Restwert brauchen. Dass die Dieselfahrer keine Schuld trifft und die Verantwortung allein bei der Politik und der Industrie liegt, scheint die Entscheider kaum zu interessieren.

Formfehler im Autokreditvertrag eröffnen Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit

Der sog. Dieselskandal ist natürlich auch ein Skandal der Überregulierung, die die Realität nicht hinreichend beachtet. Umso interessanter ist für Dieselfahrer, dass ausgerechnet bestimmte Formfehler in Autokreditverträgen die Rückgabe des Autos und die Rückerstattung der Kreditraten ermöglichen. Der Gesetzgeber hatte nämlich die Banken verpflichtet, die Darlehensnehmer umfangreich und genau über zahlreiche Punkte zu informieren, zum Beispiel über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung, aber auch eher formal anmutende Dinge wie die für die Bank zuständige Aufsichtsbehörde. Auch über das dem Darlehensnehmer zustehende zweiwöchige Widerrufsrecht musste genau informiert werden. Der Clou: Versäumte die Bank eine Information oder gab sie sie ungenau oder falsch, hörte die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht auf zu laufen.

RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan) hat fehlerhafte Verträge 

Rechtsanwalt Dr. Schweers konnte zahlreiche Autokreditverträge der RCI Bank prüfen. Die Renault Bank, die Dacia Bank und die Nissan Bank sind dabei nur deren unselbstständige Geschäftsbereiche der RCI Bank. Die RCI Bank hat kritische Formfehler in ihren Verträgen. Die Verträge der RCI geben die objektive Rechtslage z.T. nicht richtig wieder. Gemäß Art. 247 § 6 I Satz i. V. m. § 3 I Nr. 14 EGBGB hatte die Bank z.B. bei befristeten Darlehen über das Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, klar und verständlich zu informieren. Befristet sind alle Darlehen, bei denen das Datum der Rückzahlung feststeht, was bei nahezu allen Autokrediten der Fall ist. Bei diesen Krediten kann der Darlehensnehmer jederzeit ohne Kündigung zurückzahlen und muss sich lediglich eine Vorfälligkeitsentschädigung gefallen lassen. Ausdrücklich kündigen muss er nicht. In den Verträgen der RCI steht aber genau das:

„Die DN haben das Recht, das Darlehen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.“

Das ist falsch. Das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung setzt eine ausdrückliche Kündigung eben nicht voraus.

Meist liegen weitere Fehler vor, auch in den neueren Verträgen der RCI. Dies dürfte umso mehr nach den strengen Maßstäben des EuGH gelten, die dieser erst kürzlich zum Nachteil der Banken angelegt hat ( EuGH, 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20).

Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich also.

Rechtsfolge des Widerrufs: Geld zurück, Wagen zurück

Ist der Widerruf wirksam, werden sowohl Kauf als auch Kredit rückabgewickelt, sofern der Kreditnehmer Verbraucher ist und der Kredit vom Autohändler vermittelt wurde. Dann handelt es sich um sog. verbundene Verträge. Der Widerruf schlägt auf beide Verträge durch und die Bank muss für beide Verträge einstehen. Sie hat die Kreditraten zu erstatten, abzüglich des objektiven Wertverlustes seit Kauf, und den Wagen zu nehmen. Der Dieselfahrer hat sein Geld zurück und ist den Diesel los.

Vor Gericht lässt sich auch ein Kompromiss aushandeln (der Jurist sagt dazu: Vergleich). Der Dieselbesitzer behält dann seinen Wagen und die Bank zahlt einen Ausgleichsbetrag. Manchmal ist das mit geschickter anwaltlicher Hilfe auch ohne förmlichen Prozess und damit recht schnell möglich.

Kostenlose Erstberatung!

Die Stiftung Warentest empfiehlt Verbrauchern, die Rat i. S. d. Widerruf von Autofinanzierungen suchen, Rechtsanwalt Dr. Schweers als erfolgreichen Rechtsanwalt. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps für Dieselfahrer.

Für eine kostenlose Erstberatung schicken Sie bitte den Kaufvertrag und den Autokreditvertrag ein (per Post, Mail oder Fax). Rechtsschutzversicherungen greifen in der Regel. Rechtsanwalt Dr. Schweers stellt auch gerne kostenlos die Kostendeckungsanfrage, da so Fehlentscheidungen des Versicherers effektiv vorgebeugt wird.

Oder rufen Sie einfach an!


Update: Sie besitzen einen Diesel? Möglicherweise trifft das Thermofenster-Urteil des EuGH, Az. C-100/1 auf Sie zu. Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster (fast überall verbaut) kann ein Schadensersatzanspruch zustehen. Kostenlose Erstberatung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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