Erfolgreiche Berufung in Sachen CSA vor dem Oberlandesgericht Bamberg

  • 2 Minuten Lesezeit

OLG Bamberg verurteilt CSA-Geschäftsführer zum Schadenersatz

Das Oberlandesgericht Bamberg hat den ehemaligen Geschäftsführer der CSA (Capital Sachwert) Slobodan C. in einem von den JUSTUS Rechtsanwälten geführten Berufungsverfahren endlich zur Zahlung von Schadenersatz an unseren Mandanten verurteilt. Dies mit Anerkenntnisurteil vom 22.01.2019, Az.: 5 U 176/18.

Damit ist erstmals ein rechtskräftiges Urteil des allein zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg auf Schadenersatz gegen den ehemaligen Geschäftsführer ergangen. Bislang wurden nach unserer Kenntnis laufend Zahlungsvergleiche geschlossen.

„Ita ius esto“: So ist es Recht

Nachdem das Landgericht Würzburg unsere Klage gegen den wegen Kapitalanlagebetruges zulasten der CSA-Anleger rechtskräftig verurteilten ehemaligen Geschäftsführers noch mangels Klagebefugnis abgewiesen hatte, hat das Berufungsgericht nun endlich dieser unheilvollen Auffassung einiger Einzelrichter eine klare Absage erteilt. Als der Vorsitzende des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in mündlicher Verhandlung vom 22.01.2019 erklärte, dass der Senat unsere Klage für zulässig und begründet halte, erklärte der Beklagtenvertreter schnell das Anerkenntnis sämtlicher Klageforderungen, einschließlich der Zinsen. Dies letztlich nur, um die Entscheidungsgründe und Feststellungen des Oberlandesgerichts zu vermeiden.

Irren ist bekanntlich menschlich und auch Richter können mal irren. Nur eine Einzelrichterin des Landgerichts Würzburg will nicht geirrt haben und von ihrer inzwischen sogar vom Bundesgerichtshof widerlegten Mindermeinung bislang nicht abweichen; die Einzelklagen der Anleger seien sinngemäß ein „einziger Kuchen“ und daher gemäß § 92 InsO nur der Insolvenzverwalter zur Schadenersatzklage berechtigt.

Wir werden daher wohl auch weiterhin das Oberlandesgericht Bamberg anrufen müssen, um berechtigte Ansprüche der betrogenen CSA-Anleger letztlich erfolgreich durchzusetzen.

Justus rät:

Die Rechtsprechung ist inzwischen klar! Anlegern der Beteiligungsgesellschaften CSA 4 und 5 (Capital Sachwert Alliance) stehen Schadenersatzansprüche in Höhe der gezahlten Raten ab spätestens Juni 2010 zu. Zögern Sie nicht diese klageweise geltend zu machen.

Wer die Kosten des Rechtsstreits scheut oder nicht aufbringen kann, kann Klagen auf Prozesskostenhilfe, Erfolgshonorar oder ggf. durch unsere Sammelklage führen.

Wir beraten Sie hierzu schnell und kostenfrei. JUSTUS Rechtsanwälte haben bundesweit die ersten und meisten erfolgreichen Klagen und Vergleiche gegen die CSA und die strafrechtlich verurteilten Hintermänner erzielt. Wir kämpfen weiter gegen bundesweiten Kapitalanlagebetrug und Vernichtung von Altersvorsorgevermögen durch skrupellose Betrüger. 

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen gleich an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Knud J. Steffan

Beiträge zum Thema