Erfolgreicher Einspruch gegen einen Haftungsbescheid: Fehler des Finanzamts im steuerlichen Haftungsbescheid.

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Einleitung

Der Haftungsbescheid nach § 69 der Abgabenordnung (AO) ist ein wichtiges Instrument des Finanzamtes, um bei Nichtzahlung von Steuern durch den Steuerschuldner eine andere Person in Haftung zu nehmen. 

Doch was passiert, wenn bei der Erstellung eines solchen Haftungsbescheides Fehler unterlaufen? 

Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen von Fehlern in Haftungsbescheiden und gibt praktische Hinweise für Betroffene für eine entsprechende Verteidigung.


Grundlagen des Haftungsbescheides

Nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO muss der Haftungsbescheid schriftlich erteilt werden. Diese Formvorschrift ist strikt einzuhalten. Ein Verstoß hiergegen führt gemäß § 125 Abs. 1 AO zur Nichtigkeit des Bescheides.

Inhaltliche Bestimmtheit

Ein Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Dies bedeutet, dass der Haftungsbescheid folgende Elemente klar und deutlich enthalten muss:

  1. Haftungsschuldner als Adressaten: Derjenige, der in Haftung genommen wird, muss eindeutig identifizierbar sein.
  2. Haftungsgegenstand: Art und Höhe der Haftung müssen spezifiziert sein.
  3. Erlassende Behörde: Die Behörde, die den Bescheid erlässt, muss genannt werden (§ 119 Abs. 3 AO).

Nichtigkeitsgründe

Ein Haftungsbescheid ist nichtig, wenn:

  1. Die erlassende Behörde nicht genannt wird (§ 125 Abs. 2 Nr. 1 AO).
  2. Der Haftungsschuldner so ungenau bezeichnet ist, dass Verwechslungsgefahr besteht (§ 125 Abs. 1 AO).
  3. Unklar ist, ob die angesprochene Person als Haftungs- oder Steuerschuldner in Anspruch genommen wird.
  4. Der Haftungsbetrag fehlt oder unklar ist.


Spezifische Fehler und deren Folgen

Häufige und spezifische Fehler im Haftungsbescheid sind u. a.:

Fehlende Aufgliederung nach Steuerarten

Wird im Haftungsbescheid nicht nach Steuerarten aufgegliedert, führt dies zur Nichtigkeit des Bescheids. Dies ist besonders relevant, wenn sich die Haftungssumme aus mehreren Einzelbeträgen zusammensetzt. Diese müssen nach Art, Zeitraum und Höhe detailliert aufgeführt werden.

Fehlende Verteilung des Betrags auf Zeiträume

Interessanterweise führt ein Fehler in der Verteilung des Betrags auf die einzelnen Zeiträume nicht zur Nichtigkeit, sondern "nur" zur Rechtswidrigkeit des Bescheids. Dies bedeutet, dass der Bescheid zwar fehlerhaft, aber nicht vollständig unwirksam ist.


Praktische Tipps für Betroffene

  1. Überprüfung des Bescheids: Lesen Sie den Haftungsbescheid sorgfältig durch und achten Sie auf die oben genannten Punkte.
  2. Rechtsberatung: Bei Unklarheiten oder vermuteten Fehlern sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt wenden.
  3. Einspruch einlegen: Bei festgestellten Fehlern können Sie Einspruch gegen den Haftungsbescheid einlegen. Beachten Sie hierbei die Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.
  4. Dokumentation: Bewahren Sie alle Unterlagen und Korrespondenzen mit dem Finanzamt sorgfältig auf.


Fazit

Fehler in Haftungsbescheiden können gravierende Folgen haben und führen in einigen Fällen zur Nichtigkeit des Bescheids. 

Es ist daher von großer Bedeutung, dass sowohl die Finanzbehörden als auch die Betroffenen die rechtlichen Anforderungen genau kennen und beachten. Bei Unsicherheiten oder festgestellten Fehlern ist professionelle Beratung unerlässlich.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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