Erkrankung während der Klassenfahrt

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Nimmt ein Schulkind an einer Auslandsklassenfahrt teil und erkrankt während der Klassenfahrt, dann müssen die Eltern grundsätzlich für die Rückreise des Kindes  zahlen. Sie können von der Schule nicht die Kosten ihrer eigenen Hin- und Rückreise ersetzt verlangen, wenn sie in das Ausland fahren, um das Kind dort abzuholen.

Dieser Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass ein minderjähriger Schüler während einer Auslandsklassenfahrt an einer Blinddarmentzündung erkrankt war und ins Krankenhaus gebracht werden musste. Die Eltern verlangten von der Schule die Kosten der eigenen Hin- und Rückreise ersetzt. Dies sprach das Oberverwaltungsgericht Nordrheinwestfalen ihnen nicht zu. Begründet wurde dies mit der Pflicht zur Aufsicht über das Kind.

Dr. Gabriele Sonntag



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