Ermittlungsverfahren wegen des Handels mit Crystal- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Crystal ist der Szenename für Methamphetamin, einem Stimulantium, das schon 1934 entwickelt und unter dem Handelsnamen Pervitin auf den Markt gebracht wurde. Auf dem Schwarzmarkt wird Crystal als weißes oder eingefärbtes kristallines Pulver verkauft. Man kann es durch die Nase inhalieren (schniefen), spritzen oder auch rauchen. Die Wirkung ist abhängig von der Dosis, dem Wirkstoffgehalt, der Verabreichungsform sowie der individuellen körperlichen und seelischen Verfassung des Konsumenten. Die Wirkung der Droge hält zwischen 6 und 48 Stunden an und sie wird im Körper nur sehr langsam abgebaut.

War der Handel zuerst nur ein Phänomen in den Grenzgebieten zu Tschechien, hat der Handel nun alle Bereiche Deutschlands erreicht. Entsprechend hart sind die zu erwartenden Strafen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob eine nicht geringe Menge bei dem Beschuldigten sichergestellt wird. Dann beginnt der Strafrahmen des § 29a I Nr. 2 BtMG, der das Strafmass auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht. Ob tatsächlich eine nicht geringe Menge vorliegt, richtet sich nach dem Wirkstoffgehalt der sichergestellten Drogen und kann erst mittels einen Wirkstoffgutachtens festgestellt werden. Die Grenze liegt zur Zeit bei 5 g. Die hohe Strafe kann verhindert werden, wenn es Ihrem Verteidiger gelingt, darzulegen, dass hier ein sogenannter minder schwerer Fall vorliegt. Wann dieses aber gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal in diesem Aufsatz beantwortet werden. Es lohnt sich aber immer, schon so zeitig wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen. Dieser wird die für Sie günstigen Umstände herausarbeiten und offensiv vortragen. Dies ist schon deswegen enorm wichtig, weil bei Crystal immer ein Haftbefehl möglich ist.

Es kann dem Verteidiger sogar gelingen, Ihr Verfahren zur Einstellung zu bringen. Dieses kann geschehen, wenn nur eine geringe Menge für den Eigenbedarf gefunden wurde. Dieses kann je nach Bundesland bei einer Menge bis zu 0,075 g Metamphetaminbase oder 0,09 g Metamphetaminhydrochlorid angenommen werden.

Einige Bundesländer haben Richtlinien erlassen, um den Umgang der Staatsanwaltschaft mit sonstigen Betäubungsmittel zu regeln:
In Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen können derartige Entscheidungen in Ausnahmefällen durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden.
Nordrhein-Westfalen: bis zu 0,5 g bzw. bis zu 3 Konsumeinheiten möglich
In Brandenburg ist Einstellung bei bis zu 3 Konsumeinheiten möglich.
In Schleswig-Holstein ist Einstellung nach § 31a BtMG grundsätzlich möglich.

In Baden-Württemberg gibt es keine Anwendung von § 31a BtMG bei Crystal! In Sachsen kann eine Einstellung nur in besonderen Ausnahmefällen geschehen und ist somit ausgeschlossen, In Hamburg und Bremen ist die Einstellung möglich aber unwahrscheinlich.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und nimmt pro Jahr an ca. 300 Hauptverhandlungsterminen in Strafsachen teil und zwar bundesweit. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

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