Erneut: Abmahnung der AUDI AG

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der AUDI AG zur Prüfung vorgelegt. Der Ausspruch der Abmahnung erfolgte über die Kanzlei Kessler Legal. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der AUDI AG gegen Markenrechtsverletzungen:

Die AUDI AG geht bereits seit geraumer Zeit gegen Markenrechtsverletzungen vor. Ich habe in der Vergangenheit wiederholt Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten und hier auch über diese Fälle berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-audi-ag-ueber-die-rechtsanwaelte-kessler-kaiser-erhalten-ich-berate-sie_155756.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-audi-ag-ueber-die-rechtsanwaelte-lempe-kessler-erhalten-ich-berate-sie_087059.html

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Auch die weitere mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf der Markenrechtsverletzung bei dem Angebot von Merchandise-Produkten im Internet.

Zu den Forderungen in der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen, Produkte von gewerblichen Abnehmern zurückrufen und Kosten nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung der AUDI AG sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Merchandise-Produkte der AUDI-Marken, die ohne Wissen und Zustimmung der AUDI AG in den Verkehr gebracht werden, verletzen Markenrechte. Daher sollten Sie vor der Bewerbung/dem Angebot entsprechender Produkte unbedingt überprüfen, ob es sich um Originalware handelt, die ordnungsgemäß in den Verkehr gelangt ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu Abmahnungen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Kessler Legal für die AUDI AG erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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