Erneut: Abmahnung der Time Gate GmbH über die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum für die Time Gate GmbH wegen Markenrechtsverletzung (Marke „SAM“) zur Prüfung vorgelegt. Da ich in der Vergangenheit bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten habe, ist mir die Abmahnerin aus vorangegangenen Verfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird unter Verweis auf die Bewerbung von Bekleidung ausgeführt, dass vorliegend die Gefahr bestehe, dass der Verkehr das Zeichen „SAM“ als Herkunftshinweis, zumindest im Sinne einer Zweitmarke, versteht. Es liege insofern keineswegs fern, dass nicht unerhebliche Teile des Verkehrs „SAM“ zumindest als zweiten Hinweis auf die Herkunft der Ware ansehen. Bereits eine nicht völlig fernliegende Möglichkeit eines solchen Verkehrsverständnisses begründe die Gefahr der Beeinträchtigung der Markenrechte und genüge für die Annahme eines markenrechtlichen Verstoßes.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 75.000,00 Euro zahlen (2.085,95 Euro). Gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro vor.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung der Time Gate GmbH sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Time Gate GmbH über die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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