Erneut: Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

  • 3 Minuten Lesezeit


Mir wurde erneut eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (vbkfw) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch Post von dem Verein erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Wettbewerbsrechtliche Abmahnung 

vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung 

Fristsache 


Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. ist in die beim Bundesjustizamt geführte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen und gehört zu den Wirtschaftsverbänden, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen dürfen.


Stichwort wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung. In den mir vorliegenden Schreiben des vbkfw geht es um wiederholte Inserate auf Internetplattformen. Betroffen sind Inserenten, die wiederholt verschiedene Fahrzeuge als Privatangebote einstellen. Über entsprechende mir vorliegenden Fälle hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet.


Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:


Auch die weitere mir vorliegende Abmahnung des vbkfw ist wieder an einen Inserenten gerichtet, der im Internet verschiedene Kraftfahrzeuge als privater Anbieter inseriert hatte. In der Abmahnung wird zu dem Sachverhalt folgendes ausgeführt:


„Wir haben davon Kenntnis erlangt, dass Sie in den letzten Monaten im Internet eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge als Privatangebote unter die Ihnen zuzurechnenden Telefonnummer … offeriert haben. Auszugsweise sind einige dieser Fahrzeugangebote im Ausdruck als Anlagen beigefügt.


(…)


Angesichts der Anzahl der privat zum Verkauf angebotenen unterschiedlichen Fahrzeuge, die innerhalb kurzer Zeit von Ihnen angeboten wurden, entspricht das gezeigte Angebotsverhalten nicht dem eines privaten Anbieters, der im Regelfall nicht mehr als ein bis zwei Fahrzeuge im Jahr veräußert.“


Anschließend wird der folgende Vorwurf erhoben:


„Sie agieren am Markt als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, wobei es in diesem Zusammenhang nicht entscheidend darauf ankommt, ob Sie bereits einen Kfz-Handel angemeldet haben oder dies bislang noch unterlassen haben. Sie haben es pflichtwidrig unterlassen, auf die Gewerblichkeit Ihrer Angebote dadurch hinzuweisen, dass Sie Ihre Verkaufsangebote korrekt als Händlerangebote im Verkaufsportal einstellen.“


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Betroffene soll:


  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro abgeben und
  • pauschalierte Kosten in Höhe von 296,31 Euro tragen.


Meine Einschätzung:


Eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Bei einer falschen Reaktion drohen nämlich teure Weiterungen.


Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Verbandes gefasst.


Wenn Sie sich für die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung entscheiden, müssen Sie diese zukünftig auch einhalten. Anderenfalls droht eine Vertragsstrafe. Mir ist aus meiner Tätigkeit bekannt, dass der Verband die Einhaltung abgegebener Unterlassungserklärungen überprüft und bei Verstößen Vertragsstrafe fordert.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Zahlen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Kosten.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.



Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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