Erneut Abmahnung von der Volkswagen AG und Lubberger Lehment

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Aktuell liegen uns mehrere markenrechtliche Abmahnungen durch die Kollegen von Lubberger Lehment aus Berlin vor, die wieder einmal von der Volkswagen AG mit deren rechtlicher Vertretung beauftragt sind. 

Der Vorwurf von Markenrechtsverstößen durch Lubberger Lehment für VW und andere Autohersteller aus dem Konzern stellte bereits in der Vergangenheit keine Seltenheit dar.

Vorab:

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Wie lautet der aktuelle Vorwurf der Rechtsanwälte von Lubberger Lehment im Namen der Volkswagen AG? 

Im Kern geht es in der neuen Abmahnung um einen angeblichen Verstoß des abgemahnten Unternehmers gegen Markenrechte der Volkswagen AG. Für die Mandantin von Lubberger Lehment sei unter anderem die Unions-Wortmarke „VAS“ eingetragen.

Der Adressat des unserer Kanzlei vorliegenden Schreibens soll über seinen Shop auf der Online-Handelsplattform eBay.de Diagnosefunkknöpfe für Kfz angeboten und vertrieben haben, die die Bezeichnung „VAS“ tragen, aber nicht von der Markeninhaberin selbst hergestellt worden sind.

Es handele sich daher bei den betreffenden Produkten um Fälschungen, sodass sich aus dem Vertrieb ohne Zustimmung von VW insbesondere ein Unterlassungsanspruch des Unternehmens aus Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV ergebe.

Welche Forderungen stellt Lubberger Lehment?

Die Volkswagen AG lässt durch ihren Rechtsvertreter folgende Forderungen stellen:

  • Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung (dem Schreiben formularmäßig angehängt) unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR,
  • Schadensersatz hinsichtlich sämtlicher – auch künftiger – Schäden dem Grunde nach fristgemäß anzuerkennen,
  • Auskunftserteilung bzgl. Vorlieferanten sowie Menge und Preise der gekauften und verkauften Produkte,
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR sowie etwaiger Testkaufkosten.

Welche Reaktion auf eine solche Abmahnung wird empfohlen?

Hat man eine Abmahnung dieser Art von der Volkswagen AG erhalten, sollte die Ernsthaftigkeit der Lage keinesfalls unterschätzt werden. Reagiert man gar nicht auf das Schreiben, drohen Schadensersatzforderungen und weitergehende rechtliche Schritte wie eine Klage.

Bevor man allerdings den beigefügten Vordruck zur Unterlassungserklärung ohne Weiteres unterschreibt, sollte das Gespräch mit einem im Markenrecht versierten Fachanwalt gesucht werden. Dieser kann sich dann gemeinsam mit seinem Mandanten über die im Einzelfall richtige Reaktion beraten, insbesondere kann er eine Modifikation der angehängten Unterlassungserklärung zum Vorteil des Abgemahnten vornehmen.

Von einer unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite ist hingegen abzuraten. Auch wenn das in der Abmahnung unterbreitete Angebot verlockend erscheinen mag, kann der Abgemahnte sich in einem Gespräch mit den von VW engagierten Profis im Hinblick auf einen möglicherweise folgenden Gerichtsprozess durch unüberlegte Äußerungen eigentlich nur selbst schaden.

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen

Wir kennen den Gegner und haben bereits viele Mandanten in diesen Fällen vertreten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-und-lubberger-lehment-wegen-markenrechtsverletzung_150241.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-durch-kanzlei-lubberger-lehment_151518.html

Anwalt für Markenrecht: Dr. Wallscheid & Drouven

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


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