Erneut: Abmahnung wegen der Verletzung von Marken von Harley-Davidson über die Kanzlei GRÜNECKER

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der Verletzung von Marken von Harley-Davidson über die Kanzlei GRÜNECKER zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen von Harley-Davidson gegen Markenrechtsverletzungen:


Das Unternehmen Harley-Davidson produziert und vertreibt bekanntermaßen Motorräder, inzwischen jedoch auch Alltags- und Motorradbekleidung sowie Accessoires. Für die Produkte sind verschiedene Marken angemeldet, unter anderem die Marken „Harley-Davidson“ und „HARLEY“. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass das Unternehmen in der Vergangenheit wiederholt gegen Markenrechtsverletzungen vorgegangen ist. Über einen solchen Fall hatte ich hier in der Vergangenheit auch bereits berichtet:


Auch eine Abmahnung H-D U.S.A. LLC. über die Kanzlei GRÜNECKER erhalten? Ich berate Sie.


Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:


Auch in der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf der Verletzung der Rechte an den Marken von Harley-Davidson. Gerügt werden Bezeichnungen bei Angeboten im Internet. Im Weiteren wird ausgeführt, dass es durch die Verwendung der streitigen Zeichen bereits zu einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr komme und dass das entsprechende Handeln mit einer offensichtlichen Beeinträchtigung sowie Ausnutzung des Rufes und der Unterscheidungskraft der bekannten Markenrechte von Harley-Davidson einhergehe. Die Ausnutzung der Sogwirkung zur Erleichterung der Kundenanwerbung, ohne eine eigene Leistung erbracht zu haben, sei unlauter. Der relevante Verkehr bringe die Zeichen, die für die Produkte verwendet werden, natürlich auch mit den für Motorräder bekannten Marken der Abmahnerin in Verbindung. Dies folge aus den umfangreichen branchenübergreifenden Werbe- und Sponsoringsaktivitäten sowie dem umfangreichen Produktportfolio der Abmahnerin.


Der Abmahnerin stünden demzufolge die folgenden Ansprüche zu:


  • Anspruch auf Unterlassung,
  • Ansprüche auf Auskunft und
  • Ansprüche auf Schadenersatz

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Kosten nach einem Streitwert von 500.000,00 Euro zu erstatten.


Meine Einschätzung:


Der vorliegende Fall verdeutlicht die Risiken der Benutzung von Bezeichnungen, die bekannten Marken entsprechen oder ihnen sehr ähnlich sind.


Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten Sie die streitgegenständlichen Produkte bezogen hatten und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche.


Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie Sie in der Angelegenheit weiter vorgehen wollen.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlungen.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Anwälte von Harley-Davidson erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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