Erneut markenrechtl. Abmahnung von Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Coll für BVB Merchandising GmbH

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Doctores Lohner Fischer Igwecks & Collegen aus München vor, die für die BVB Merchandising GmbH als Tochter der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA angebliche Markenverstöße abmahnen. Auch hier wird die angebliche Verletzung der Marken „BVB“, „BVB09“ und „Borussia Dortmund“ behauptet.

Bereits mehrfach haben wir in der Vergangenheit über die Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH berichtet, so bspw. im März dieses Jahres:

Weitere Abmahnung von BVB Merchandising GmbH und Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Die aktuelle Abmahnung halten wir für unberechtigt. In der Regel ist es dem juristischen Laien -und auch fachfremden Kollegen- oft nicht möglich, mit der erforderlichen Sicherheit zu erkennen, ob es sich um berechtigte Forderungen handelt oder nicht. Nicht jede Nutzung eines Markenzeichens stellt automatische eine Verletzungshandlung dar. Hier sind in vielen Fällen schwierige Abwägungsfragen zu beantworten, die eine große Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts erfordern. Dem Gesetz selbst sind Antworten auf diese Tatfragen nicht zu entnehmen. Bei einer Abmahnung des BVB sollten Sie daher einen Fachanwalt kontaktieren.

Wir kennen die Gegner seit Jahren. Durch unsere Fachanwaltschaften weisen wir eine vertiefte Kenntnis des Markenrechts nach. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir hier bundesweit in allen Feldern des Markenrechts.

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit gerne zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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