Erneut Abmahnung d. Vereins Lauterer Wettbewerb e. V.: CE-Zeichen, EAR-Eintragung, Herstellerkontakt

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Die Abmahner

Bei dem Abmahnverein „Lauterer Wettbewerb e. V.“ handelt es sich um einen Verein, der sich das Erreichen fairer Wettbewerbsbedingungen zum Ziel gesetzt hat. Zur Zweckerreichung bedient sich der Verein der Abmahnungen, um unlauterem Wettbewerbsverhalten entgegenzuwirken.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht, Beleuchtungskörper mit fehlenden Kennzeichen (CE-Kennzeichnung) und Informationen zu vertreiben. Weiterhin fehlt es der Kontaktadresse des Herstellers sowie an einer Eintragung bei der Stiftung EAR. Letztere dient der Regelung der Entsorgung von alten elektronischen Geräten.

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von den im Zuge der Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 220,15 €.

Unsere Einschätzung

Aufgrund einer neueren EU-Verordnung wird eine Kennzeichnung (zum Beispiel der Energieeffizienzklasse) auf dem Produkt oder auf der Verpackung tatsächlich verpflichtend. Weiterhin sind Angaben zum Hersteller inklusive Kontaktdaten ebenso verpflichtend wie die Registrierung bei der Stiftung EAR. Wer die Kennzeichnungspflicht umgeht, unterlässt aufwendige Arbeit und verschafft sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten.

Unser Rat

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte in dieser Form nicht ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Sollten Sie die erörterten Verstöße nicht begangen haben, so durften Sie auch nicht abgemahnt werden. Sind die Verstöße hingegen zutreffend, kann durch uns eine modifizierte Form der Unterlassungserklärung erstellt werden. Sprechen Sie uns an und wir prüfen Ihre Abmahnung gern auch im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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