Erneute Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die August Image LLC

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Ein weiteres Mal hat uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München erreicht, die mit der rechtlichen Vertretung der August Image LLC mit Sitz in New York, USA beauftragt ist. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Urheberrecht. 

Wir haben über eine solche Abmahnung bereits in der Vergangenheit berichtet: https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-august-image-llc-durch-kanzlei-waldorf-frommer_159315.html

Wie lautet der genaue Vorwurf von Waldorf Frommer im Namen der August Image LLC?

Der Rechtsvertreter von Waldorf Frommer wirft dem Adressaten der Abmahnung vor, Bildmaterial der August Image LLC unberechtigterweise auf seiner Website öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Es handele sich bei den betreffenden Fotografien um Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG, an denen der amerikanischen Mandantin von Waldorf Frommer die Urheberschaft zustehe. Ein Lichtbildwerk erfordert im Gegensatz zu anderen urheberrechtlichen Werken keine besondere Schöpfungshöhe. 

Durch die Veröffentlichung seien damit das Vervielfältigungsrecht der August Image LLC aus § 16 UrhG sowie deren Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG verletzt, sodass sich unter anderem ein Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 S.1, 2. Hs. UrhG ergebe. 

Was fordert Waldorf Frommer für ihre Mandantin? 

Die Rechtsvertreterin von Waldorf Frommer fordert für die August Image LLC

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (der Abmahnung im Anhang beigefügt) 
  • Schadensersatzzahlungen
  • Auskunftserteilung bzgl. Dauer der unerlaubten Nutzung und Herkunftsort der Fotos

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung der August Image LLC reagieren?

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Von der Erfüllung der Forderungen ohne eine vorhergehende Prüfung der Gründe für die Abmahnung ist abzuraten. Ein direkter Kontakt mit der Rechtsvertreterin von Waldorf Frommer lässt ebenfalls Nachteile erwarten: In einem solchen Gespräch besteht keine Waffengleichheit, sodass unüberlegte Äußerungen bzw. Angaben, deren Erklärungswert falsch eingeschätzt wird, die Verteidigung –auch in einem möglichen gerichtlichen Verfahren- erschweren können. 

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen im Urheberrecht versierten Anwalt, bestenfalls Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht, ist daher dringend anzuraten. Dieser kann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden. 

Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. Auch der erst nach der Auskunft bezifferte Lizenzschadenersatz und die mindestens 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen bergen deutliche Nachteile.

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