Veröffentlicht von:

Erneute Abmahnung der kauf mich GmbH durch Schütz Rechtsanwälte (Die Toten Hosen- Tickets)

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch in dieser Woche wurde mir eine Abmahnung der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe im Auftrage der kauf mich GmbH vom 26.11.2020 zur Bearbeitung vorgelegt.

Lesen hierzu auch meinen weiteren Ratgeberartikel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-der-kauf-mich-gmbh-durch-schuetz-rechtsanwaelte-die-toten-hosen-tickets_179400.html

Den Hintergrund der Abmahnung bilden Eintrittskarten für die Tournee der Band „Die Toten Hosen", die über die  kauf mich GmbH erworben wurden. Die Konzerte wurden bekanntermaßen abgesagt. Meinem Mandanten wird unlauteres Handeln im Wege eines Schleichbezuges vorgeworfen.

Die AGB der kauf mich GmbH besagen, dass ein Verkauf von Tickets nur im Direktvertrieb an Verbraucher und nicht an Weiterverkäufer zulässig ist. Meinem Mandanten wird nunmehr vorgeworfen, er habe eine Vielzahl von Tickets unter „systematischer Verschleierung“ der „Identität als gewerblicher Weiterverkäufer“ erworben, um diese weiterzuveräußern.

Durch dieses Handeln läge auch eine Irreführung vor, da potenziellen Käufern die Gültigkeit der angebotenen Tickets vorgetäuscht werden. Denn die Eintrittskarten hätten aufgrund des gewerblichen Weiterveräußerungsverbotes Ihre Gültigkeit und damit das Besuchsrecht verloren. 

Forderungen: 

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. 
  • Zahlung von Abmahnkosten iHv 1.211,50€ (25.000,00€ Streitwert)

Vorgehensweise:

Zunächst sollte durch einen fachkundigen Anwalt überprüft werden, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis besteht, d.h. ein Handeln im gewerblichen Umfange vorliegt.

Von einem gewerblichen Verkäufer spricht man, wenn dieser eine

  • selbständige, 
  • planvolle, 
  • auf gewisse Dauer angelegte,
  • wirtschaftliche Tätigkeit 
  • entgeltlich am Markt anbietet.

Die Einstufung als privater oder gewerblicher Händler erfolgt immer im jeweiligen Einzelfall. Die exakte Eingruppierung unterscheidet sich hierbei zum Teil je nach zuständigem Gericht, berücksichtigt wird z.B. die Anzahl der gleichzeitig angebotenen Produkte.

Sollte ein Wettbewerbsverhältnis bestehen, gilt es die Unlauterbarkeitsvorwürfe auf deren Berechtigung zu überprüfen, indem der An- und Verkaufsweg nachvollzogen wird.

Lassen Sie sich durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten und unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG!

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Keine Panik! Ruhe bewahren!
  • Fristen beachten!
  • Kein Kontakt zum Abmahner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt aufsuchen

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Sie haben auch eine derartige Abmahnung erhalten? Profitieren Sie von meiner Erfahrung! Ich bin seit über 10 Jahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Durch meine Spezialisierung kann ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.

Bedenken Sie in jedem Fall, dass der Abmahner sich von fachkundigen Anwälten vertreten lässt. Nutzen Sie eine anwaltliche Beratung und schaffen Sie Waffengleichheit!

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.

 

 

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema