Erneute Abmahnung des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. | Unzureichende CE-Kennzeichnung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Lauterer Wettbewerb e.V. ist ein eingetragener Verein, der sich für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzt. Dabei beobachtet und kontrolliert der Verein die Einhaltung von Normen und mahnt regelmäßig unlauteres Wettbewerbsverhalten ab.

Der Vorwurf

Beleuchtungskörper mit fehlenden Kennzeichen oder Informationen unterliegen dem wettbewerbswidrigen Verhalten von Verkäufern, da folglich der Käufer nur eingeschränkt bis gar nicht über relevante Informationen in Kenntnis gesetzt wird.

Vorliegend hat ein Verkäufer wesentliche Informationen zu den Lampen auf dem Produkt sowie auf der Verpackung weggelassen und sich der vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung entzogen. Zudem gibt der Verkäufer keine Hinweise zu dem Hersteller und dessen Kontaktadresse. Des Weiteren erfolgte keine Eintragung bei der Stiftung EAR, die die Entsorgung von Altelektronikgeräten regelt.

Die Forderung

Es wird eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der angefallenen Abmahn-Erstellungskosten in Höhe von 220,15€ gefordert.

Unsere Einschätzung

Die neue Kennzeichnungspflicht bei Leuchtmitteln schreibt vor, dass wichtige Informationen (siehe dazu VO (EG) Nr. 1194/2012 v. 12.12.2012) auf Produkt und/oder Verpackung vermerkt werden müssen. Zudem muss der Verkäufer sicherstellen, dass Angaben zum Hersteller für den Käufer zugänglich sind und auch die Energieeffizienzklasse nach den Regeln der EU-Verordnung auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung vermerkt wird. Eine Registrierung bei der Stiftung EAR ist zudem verpflichtend, um eine gemeinschaftliche Entsorgung von Elektronikgeräten zu regeln. Wird ein Produkt ohne oder mit falscher CE-Kennzeichnung vertrieben, liegt ein Mangel nach § 434 Abs. 1 BGB vor, der gem. § 437 BGB behoben werden muss.

Unser Rat

Bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie die aktuelle Situation durch einen Anwalt prüfen lassen. Stellt sich heraus, dass die genannten Verstöße in der Tat vorliegen, erstellen unsere Anwälte gerne eine für Ihren Fall passende Unterlassungserklärung und unterstützen Sie bei den weiteren rechtlichen Schritten. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne!

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema