Erneute Abmahnung v. Lothar Fürst MH My-Musthave durch Rechtsanwalt S. | „Acryl“ und „Acrylic“

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Die Abmahner

Das Modelabel MH My-Musthave wird von Herrn Lothar Fürst geführt und bietet Damen- und Herrenbekleidung, Mode-Accessoires sowie Ledertaschen zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt über Onlineshops, Verkaufsportale und Boutiquen.

Herr Fürst wird erneut von Herrn Rechtsanwalt S. vertreten. 

Der Vorwurf 

Es wird ein Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz bzw. gegen die Verordnung geltend gemacht. Demnach sind die Textilien entsprechend zu kennzeichnen. Vorliegend erfolgt eine falsche Kennzeichnung – weil nicht auf Grundlage des Anhangs 1 der Verordnung. Der eBay-Händler kennzeichnet seine Textilien mit dem Begriff „Acryl“ bzw. „Acrylic“. Beide Begriffe sind nicht jedoch im Anhang 1 der Verordnung zu finden. 

Die Forderung

Es wird eine sofortige Unterlassung dieser Handlung gefordert, indem die Textilien ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Zudem soll ein solches Verhalten in der Zukunft unterbunden werden, weshalb Wiederholungstaten unter Strafe gestellt werden. Der Abgemahnte soll deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Weiterhin werden dem Abgemahnten die Anwaltskosten in Höhe von 334,75 € in Rechnung gestellt. 

Unsere Einschätzung

Die Textilkennzeichnungsverordnung vom 27.09.2011 schreibt die Kennzeichnung von Textilien vor: Dabei sind lediglich die Begriffe aus Anhang 1 zu verwenden. Kann das Textil keinem Begriff aus dem Anhang direkt zugeordnet werden, muss der Begriff gewählt werden, der dem Rohstoff sehr nahekommt. Die einheitliche Verwendung soll die Harmonisierung der Textilkennzeichnung und eine Aufklärung der Verbraucher europaweit ermöglichen. 

Unser Rat

Falsche Kennzeichnungen oder die generelle Missachtung der Kennzeichnungspflicht haben zumeist Abmahnungen zur Folge. Nehmen Sie deshalb die Vorschrift ernst und informieren Sie sich bzgl. der korrekten zu verwendenden Bezeichnungen.

Sollten Sie bereits gegen die Verordnung verstoßen und eine Abmahnung aus diesem Grunde erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne, die Unterlassungserklärung zu modifizieren. Dies ist sehr wichtig, da viele Unterlassungserklärungen (auch diese hier) sehr weit gefasst sind und somit die Rechte der Abgemahnten stark einschränken. Die Unterlassungserklärung sollte demnach auf den konkreten Fall bezogen werden. 

Wir übernehmen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung und beraten Sie auch darüber hinaus hinsichtlich der weiteren durchzuführenden Schritte. Sprechen Sie uns an – für die wirksame Abwehr unberechtigter Abmahnungen wie auch für die optimale Strategie bei Erhalt berechtigter Abmahnungen.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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