Erneute Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2016 - mehr Unterhalt für Kinder

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Ab Januar 2016 müssen Unterhaltspflichtige mehr für ihre Kinder zahlen, denn es gibt zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate eine neue Düsseldorfer Tabelle. Diese regelt die Höhe des Kindesunterhalts. Ausschlaggebend ist dabei das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.

Nach einer Änderung im August 2015 wird die Höhe des Unterhalts für 2016 nun erneut angepasst.

Der Mindestunterhalt (100%) steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben auf 335 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 384 Euro (+ 8 Euro). Zwölf- bis 17-Jährige bekommen mindestens 450 statt 440 Euro monatlich. Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen steigen entsprechend gestaffelt. Abgezogen wird jeweils das hälftige staatliche Kindergeld.

Volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, haben künftig Anspruch auf 735 Euro statt bislang 670 Euro im Monat. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 Euro.

Die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Bis zum 31.12.2015 richtete sich der Mindestunterhalt nach dem Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder. Dies soll sich zum 1. Januar 2016 ändern, dann richtet sich der Mindestunterhalt direkt am Existenzminimum der Kinder aus. Der Betrag wird erstmals zum 1. Januar und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festgelegt.

Die Beträge, die dem Unterhaltspflichtigen bleiben müssen (sogenannter Selbstbehalt) ändern sich zunächst nicht, sie bleiben für Erwerbstätige gegenüber minderjährigen Kindern bei 1.080 Euro monatlich, für nicht Erwerbstätige bei 880 Euro monatlich und gegenüber volljährigen Kindern bei 1.300 Euro monatlich.

Sebastian Lohse, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


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