Ernstfall Rechtsstreit: Diese Unterlagen braucht Ihr Anwalt jetzt!

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Welche Unterlagen von Ihrer Rechtsschutzversicherung benötigen Sie beim Anwalt, wenn wie Sie tatsächlich einmal in einen Rechtsstreit geraten oder Sie selbst um Ihr Recht gebracht wurden und nun vor Gericht ziehen müssen?


Wenn Sie die letzten Beiträge unserer Reihe zum Thema Rechtsschutzversicherung bereits gelesen haben, sollten Sie nun wissen, was diese eigentlich macht, wann so eine Versicherung für Sie persönlich Sinn macht, wie das ganze Thema rund um Zusagen zur Kostenerstattung und Wartezeit funktioniert und wie ARB funktionieren.


Falls Sie tatsächlich noch nicht wissen, wie all diese Dinge funktionieren, dann können Sie das jetzt  nachholen und später wiederkommen.


Für alle anderen Zuschauer besprechen wir jetzt den Ernstfall: Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn der Gang zum Anwalt unvermeidlich ist?


Allgemein gilt, dass es sinnvoll ist, alle Unterlagen zum Anwalt mitzunehmen, die für Ihren Fall in irgendeiner Weise relevant sind. Dazu gehören:


  • Sämtliche Kopien von Schriftstücken, die den Streitfall betreffen, wie zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Beschwerdebriefe, Mahnungen, Gerichtsbeschlüsse oder Ähnliches
  • Aber auch Dokumente, die Ihre finanzielle Situation betreffen, wie zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Arbeitsverträge
  • Oder Kopien von Dokumenten, die für die Sache von Bedeutung sind, wie zum Beispiel Gutachten, Zeugenaussagen oder Fotos.
  • Angesichts strenger Geldwäschevorschriften ist es meist erforderlich, den Personalausweis zum Gespräch mit Ihrem Anwalt mitzubringen.

Es gehören aber eben auch Dokumente dazu, die für die Prüfung Ihres Versicherungsstatus relevant sind, etwa die Rechtsschutzversicherungspolice und etwaige Schreiben von der Versicherung. Jedenfalls, wenn Sie schon selbst mit Ihrer Versicherung gesprochen haben und Ihnen eine Kostendeckung zugesagt worden ist. 


Es ist in der Regel nicht notwendig, dass Sie zuvor eine Zusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen, bevor Sie einen Anwalt konsultieren. In der Regel können Sie einfach einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen und ihm oder ihr Ihr Anliegen schildern. Auch hier bei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE kann jeder uns direkt kontaktieren und sein Anliegen schildern. Der Anwalt wird nach Ihrer Kontaktaufnahme prüfen, ob er oder sie Ihnen in dem betreffenden Rechtsgebiet weiterhelfen kann und ob Ihr Fall für eine Rechtsschutzversicherung geeignet ist.


Es gibt aber Fälle, in denen es sinnvoll sein kann, vorab eine Zusage von der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Streitwert  besonders hoch ist, mit hohem Widerstand der Gegenseite zu rechnen ist oder wenn es sich um eine besonders komplexe Angelegenheit handelt. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich vorab eine Zusage einzuholen, um sicherzustellen, dass der Anwalt auch tatsächlich für Sie tätig mit dem Segen der Versicherung werden kann. Natürlich kann sich ein Prozess auch beschleunigen, wenn Sie selbst bereits alle notwendigen Zusagen und Unterlagen der Versicherung eingeholt haben.


Es empfiehlt sich also, vor dem Gang zum Anwalt die Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügen und ob es eventuell bestimmte Voraussetzungen gibt, die erfüllt werden müssen, bevor der Anwalt tätig werden kann. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden und sich dort beraten lassen.


Aber was ist nun, wenn die Versicherungsgesellschaft Probleme macht und keine Zusage für Ihren Fall geben will? Nun, dann können Sie sich natürlich auch an Ihren Rechtsanwalt wenden. Schließlich ist eine Verweigerung einer vertraglich zugesagten Leistung wiederum ein Fall für den Rechtsanwalt. In diesem Falle gibt es die Möglichkeit, dass ein Stichentscheid von der Versicherung verlangt wird – auch wenn unsere Erfahrungen dazu eher negativ sind. Eine anderer Option ist es, die Rechtsschutzversicherung mit Hilfe eines Richters zu überzeugen. Ein detailliertes Video dazu verlinken wir Ihnen hier. 


Für uns gilt immer: Ihr Geld – Ihr Recht. Wenn Sie also Ihr Eigentum oder Ihre Rechte bedroht sehen, wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen mit Sicherheit zu Ihrem Recht!


Ihr Hartmut Göddecke.


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