Erste 100 Schufa-Klagen eingereicht

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Gegen den Schufa-Score erfolgen Klagen gegen die Schufa.

Es wird eng für die SCHUFA – zahlreiche Verbraucher machen von ihren Rechten gegen Deutschlands größte und einflussreichste Kredit-Auskunftei Gebrauch, Tendenz steigend. Verbraucherschutz-Kanzleien, darunter die deutschlandweit tätige Kanzlei Wawra & Gaibler Rechtsanwälte, raten ebenfalls zur Klage. Die Kanzlei Wawra & Gaibler berät mehr als 1000 Mandanten zur Schufa.

Nach klarer Positionierung des EuGH-Generalanwalts Priit Pikamäe in der Rechtssache C 634/21 haben sich bereits hunderte betroffene Verbraucher für die berechtigte Durchsetzung ihrer Rechte entschieden. Die SCHUFA reagiert alles andere als gelassen: Mit ihrer sogenannten Transparenz-Offensive versucht sie, mehr Einblicke in ihre Arbeitsweise zu gewähren, um das Vertrauen der Verbraucher wiederzugewinnen. Dabei fällt auf, die Kernproblematik wird seitens der Verantwortlichen zu keinem Zeitpunkt aufgegriffen: die automatisierte Verarbeitung personen-bezogener Daten, welche mit einer Vielzahl an Problemen und Gefahren für die Datensicherheit einhergeht.

Bereits ein Blick in die Nachbarländer verdeutlicht die Problematik. Wie sich derartige Gefahren auswirken können, zeigt ein Beispiel in den Niederlanden. Der niederländischen Regierung wurde im Jahr 2021 wegen massiver Verstöße gegen die DSGVO in der Toeslagenaffaire (deutsch: Kindergeldaffäre) ein Bußgeld von 2,75 Millionen Euro auferlegt. Die Steuerbehörde hatte jahrelang in diskriminierender und unrechtmäßiger Weise Informationen über die Nationalität von Menschen genutzt. Dabei hatte das Vorgehen der Behörde durch die Verwendung eines diskriminierenden Algorithmus eine erwiesenermaßen rassistische Prägung. So wurden insbesondere Daten über die Nationalität von Kindergeldbewerbern als Indikator für verschiedene Zwecke genutzt. Dies führte dazu, dass aufgrund staatlichen Versagens über Jahre hinweg einer Vielzahl an Menschen großes Unrecht angetan wurde und darüber hinaus zahlreiche Menschen massive finanzielle Schäden erlitten.

Ein Blick hinter die Kulissen der SCHUFA Holding AG lässt Ähnliches vermuten. Auch in Deutschlands größter und vor allem einflussreichster Auskunftei findet tagtäglich die Verarbeitung diverser Informationen statt, welche eine diskriminierende Wirkung nahelegen. Die Schufa räumt sogar eigens ein, im Rahmen ihres Scoring-Verfahrens auch Daten zu Alter, Geschlecht sowie den Wohnort zugrunde zu legen (https://www.schufa.de/global/datenschutz-dsgvo/#:~:text=Die%20SCHUFA%20verarbeitet%20personenbezogene%20Daten,auch%20Scorewerte%20ermittelt%20und%20%C3%BCbermittelt).

Die Auskunftei legt allerdings bis heute nicht offen, wie die konkrete Gewichtung dieser Daten erfolgt und inwiefern deren Verarbeitung letztlich stattfindet. Deshalb sehen Verbraucherschützer im Einklang mit der zu erwartenden Rechtsprechung des EuGH grundlegende Rechte enorm gefährdet und raten den Betroffenen daher zur Klage.

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich der Natur der verarbeiteten Daten sowie der konkreten Vorgänge bei der Datenverarbeitung ist davon auszugehen, dass die Schufa Holding AG rechtswidrig agiert. Insbesondere unterstreichen nun auch die Schlussanträge des Generalanwaltes Priit Pikamäe, dass das Scoring-Verfahren, wie es die Schufa Holding AG zurzeit betreibt, gegen gewichtige Normen der DSGVO, einer europaweit bindenden Regelung, verstößt. Nur ein aktives Vorgehen gegen dieses Wirtschaftsunternehmen verhilft zu einer Wiederherstellung des ordnungsgemäßen, rechtmäßigen Zustandes.

Darüber hinaus zeigt die bisher ergangene Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen, dass sich aufgrund der Schwere der durch die Schufa Holding AG verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Verbraucher, darüber hinaus auch Schadenersatz-Ansprüche in vierstelliger Höhe erzielen lassen. Fast jeder ist vom SCHUFA-Scoring betroffen, denn die SCHUFA Holding AG verfügt nach eigener Aussage über Daten zu 68 Millionen natürlichen Personen sowie sechs Millionen  Unternehmen. Die kostenfreie und unverbindliche Prüfung durch die Rechtsspezialisten der Wawra & Gaibler Rechtsanwälte, ob sich ein Vorgehen gegen die SCHUFA Holding AG lohnt, ist daher jedem Verbraucher grundsätzlich zu empfehlen.

Es bleibt offen, wie sich der Europäische Gerichtshof letztlich positionieren wird. Unabhängig davon ist die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles jederzeit möglich und erscheint im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen einer diskriminierenden Datenverarbeitung auch zunehmend notwendig.

Es mehren sich die Fälle, in denen Verbraucher einen gänzlichen Ausschluss am wirtschaftlichen Geschäftsverkehr erleben müssen – ohne jemals eine Zahlungsverpflichtung nicht oder nur ungenügend erfüllt zu haben. Hintergrund ist die perfide Einordung der Wirtschaftsteilnehmer durch die Schufa Holding AG.

Nicht das individuelle Zahlungsverhalten steht im Vordergrund, wie man meinen sollte, sondern die Einordnung in eine Vergleichsgruppe, sowie die hieraus sich ergebende, durchschnittlich gezeigte Zahlungsfähigkeit. Das Profiling durch die SCHUFA sieht vor, jede Person anhand der zur Verfügung stehenden Daten in eine solche Vergleichsgruppe einzuordnen. Gänzlich außer Betracht bleiben dabei Informationen über das individuelle Vermögen, Einkommen und Konsumverhalten. Deren Einfluss wäre jedoch unabdingbar, um eine realistische und einzelfallbezogene Entscheidung hinsichtlich des Zahlungsverhaltens zu treffen. All diese Umstände verdeutlichen die dünne Grundlage, mit der die privat geführte Schufa Holding AG Verbraucher täglich stigmatisiert und damit letztlich Umsätze in Millionenhöhe generiert.

Die Klagewelle seitens der betroffenen Verbraucher wird jedoch vermutlich gerade erst ihren Anfang genommen haben. Es ist in Anbetracht der massiven Anzahl an Betroffenen zu erwarten, dass sich noch viele geschädigte Verbraucher ihr anschließen werden.


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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und mein Experten-Team der Kanzlei Wawra & Gaibler:

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Stichworte: Schufa, Auskunftei, DSGVO, Schufa-Score, Scoring-Verfahren, Europäischer Gerichtshof

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