SCHUFA Negativeintrag

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Können Negativeinträge der Barclays Bank zur Löschung gebracht werden?

Sobald ein Betroffener einen Negativeintrag in seinem Datenbestand bei einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. SCHUFA Holding AG) feststellt, sollte er zügig handeln, denn die Kreditwürdigkeit kann dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Nicht selten erfolgt die Einmeldung bzw. Datenübermittlung von Forderungsdaten (Abwicklungskonto – Saldo-Fälligstellung) entgegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dann könnte Ihnen ein Anspruch auf Löschung dieser Eintragungen zustehen.


In einem Fall, den unsere Kanzlei für den Mandanten außergerichtlich erfolgreich zum Abschluss bringen konnte, hatte die Barclays Bank einen negativen Eintrag bei der SCHUFA Holding AG in den Datenbestand unseres Mandanten eingemeldet, obwohl dem Mandanten die Kündigung des Vertrages noch nicht zugegangen war. Die Kündigung war nicht wirksam, was unsere Rechtsanwaltskanzlei in der Folge auch in der Korrespondenz mit der Barclays Bank deutlich machte. Zudem wurde auf die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg hingewiesen, denn das Landgericht Hamburg hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch zum Widerruf eines negativen Eintrages bei der SCHUFA Holding AG verurteilt.


Haben Sie auch einen Negativeintrag von der Barclays Bank erhalten, können Sie sich gerne an uns wenden, denn unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes spezialisiert. Häufig gelingt es uns, auch außergerichtlich, Negativeinträge zur Löschung zu bringen, entweder weil das einmeldende Unternehmen – häufig ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und Präjudiz – seine Einmeldung widerruft, oder weil die SCHUFA Holding AG nach umfassender Darlegung der Sach- und Rechtslage durch unsere Rechtsanwaltskanzlei zu dem Schluss gelangt, den betreffenden Eintrag vorzeitig zu löschen.

Schufa-Datenverarbeitung ohne Rechtfertigungsgrund rechtswidrig

Viele unserer Mandanten erfahren erstmalig von einem Negativeintrag/Zahlungsstörung in ihrem Datenbestand, weil sie den für eine Umfinanzierung notwendigen Kreditvertrag von ihrer Hausbank nicht erhalten. In den meisten Fällen fragen Kreditinstitute standardmäßig vor dem Abschluss von Kreditgeschäften in den Datenbestand einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. SCHUFA Holding AG, infoscore Consumer Data GmbH) ein. Ein Negativmerkmal führt nach unseren Erfahrungen nahezu immer dazu, dass Vertragsabschlüsse dann nur noch schwer oder gar nicht mehr zustande kommen. Hingegen führt die Löschung zu verbesserten Score-/Orientierungswerten und steigender Bonität.


Im Einzelfall muss geprüft werden, ob die Meldevoraussetzungen vorgelegen haben und diese von der einmeldenden Stelle oder der Auskunftei, also den verantwortlichen Datenverarbeitern, eingehalten wurden und die notwendige Interessenabwägung nach der DSGVO durchgeführt wurde, denn grundsätzlich ist jede Datenverarbeitung rechtswidrig, wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.


Erfahrung, ein geschulter Blick und taktisches Geschick helfen uns dabei, in vielen Fällen für unsere Mandanten positive Ergebnisse zu erreichen, indem die Kreditwürdigkeit und Bonität durch Löschung von Negativmerkmalen wieder verbessert werden kann.

Sind Sie von einen Schufa-Eintrag betroffen?

Sofern Sie von einem unberechtigten Negativeintrag betroffen sind, der ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt, zögern sie nicht sich rasch anwaltlichen Rat zur Seite zu holen. Auf dem Gebiet von Negativeinmeldungen verfügen wir über eine breite und solide Erfahrung. In vielen Fällen können wir schnell und unkompliziert helfen.


Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, indem wir Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen.  

Kontaktieren Sie uns einfach unter:


Telefon: 06432 70 99 177

Mobil: 0176/83299601

E-Mail: anwalt@rechtsanwaltskanzlei-losch.de



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