Erste Entscheidungen im Wirecard-Skandal: Was bedeutet das für die Anleger?

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Die Vorwürfe gegen die Wirecard AG sind ein Jahr nach dem Skandal hinlänglich bekannt. Nun stehen besonders die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) im Fokus zahlreicher Anleger und ihrer Anwälte. So schrieb beispielsweise das „Handelsblatt“ am 24. Mai 2021: „Klagewelle gegen Wirtschaftsprüfer von Wirecard zu erwarten“

  • Erste Entscheidungen: KapMuG nicht zulässig

Anfang Juni 2021 entschied das Landgericht München I, dass ein Antrag auf ein Kapitalanlage-Musterverfahren gegen EY nicht zulässig sei.

Danach ist der Bestätigungsvermerk auf dem Jahresabschluss der Wirecard AG durch EY-Wirtschaftsprüfer keine öffentliche Kapitalmarktinformation nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und der Antrag eines Anlegers auf ein Kapitalanlage-Musterverfahren nicht zulässig.

  • Was bedeutet das für die Anleger?

Die Anleger, die gegen die Wirtschaftsprüfer von EY vorgehen und ihren erlittenen Schaden geltend machen wollen, sollten sich von einer mit dem Kapital- und Anlagerecht erfahrenen Kanzlei vertreten lassen.

Unserer Meinung nach verspricht eine Klage gegen EY nach § 826 BGB am meisten Erfolg. Wir gehen davon aus, dass EY sittenwidrig gehandelt und vorsätzlich den Anlegern der Wirecard AG geschadet hat.


 Dafür gibt es in unseren Augen vielfältige Beweise. Unter anderem haben die zahlreichen Zeugenaussagen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss EY schwer belastet.

Wir gehen davon aus, dass eine Klage jetzt die einzige Möglichkeit ist Schadensersatz zurückzuerlangen. Anleger sollten jetzt aktiv werden.

Wir sind davon überzeugt, dass EY wirtschaftlich der beste Anspruchsgegner für geschädigte Anleger ist. Nachdem wir bereits diverse Sammelklagen eingereicht haben, bereiten wir regelmäßig weitere Sammelklagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY vor. 

Wenn auch Sie sich der Klägergemeinschaft anschließen wollen, wenden Sie sich gerne an uns.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://schirp.com/de/wirecard/

Die Fachanwälte unserer Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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