Erste und letzte Mahnung der Datenschutzauskunft-Zentrale vor Abgabe an Inkassomanagement

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Derzeit verschickt die Datenschutzauskunft-Zentrale eine „Erste und letzte Mahnung vor Abgabe an unser Inkassomanagement“. Die Schreiben, welche erneut wie ein amtliches Schreiben auf Umweltpapier gestaltet sind, sind am 5. Dezember 2018 versandt worden. Darin heißt es:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf unsere Rechnung mit der Rechnungsnummer XXX vom XXX konnten wir bislang nicht den fälligen Betrag als Geldeingang feststellen.

Sie haben heute letztmalig die Gelegenheit, den offenen Betrag von 498 EUR bis zu 19.12.2018 auf folgendes Konto zu überweisen.

Bitte beachten Sie, dass wir bei erfolglosem Fristablauf die Angelegenheit ohne weitere Ankündigung an unser Inkassomanagement übergeben. In diesem Falle entstehen erhebliche Mehrkosten für Sie.

Falls Sie zwischenzeitlich die Zahlung geleistet haben sollten, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung".

Mit freundlichen Grüßen

- Mahnabteilung -

Erfahrungen mit der Datenschutzauskunft-Zentrale

Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit den Hinterleuten dieser Masche gesammelt, die auch schon die Abofalle GES Registrat GmbH betrieben haben, gegen die wir zahlreiche gerichtliche Urteile erstritten haben. Keinesfalls können wir dazu raten, die Forderungen ungeprüft zu bezahlen. Über die Masche haben wir bereits hier berichtet:

Datenschutzauskunft-Zentrale

Wir haben darüber hinaus bereits eine Einstweilige Verfügung gegen die Betreibergesellschaft, die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. auf Malta erwirkt:

Einstweilige Verfügung gegen Datenschutzauskunft-Zentrale

Gerne sind wir Ihnen bei der Forderungsabwehr behilflich. Auf unserer Website berichten wir stets über aktuelle Neuigkeiten:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/daz-datenschutzauskunft-zentrale


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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