Erstes Geld verdient? Worauf sollte man aus rechtlicher Sicht bei Kapitalanlagen achten?

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Wenn junge Leute anfangen, gutes Geld zu verdienen, stellt sich oft die Frage: Ausgeben oder anlegen? Auch wenn man unverhofft zu viel Geld kommt, etwa durch eine Erbschaft oder gar ein Lottogewinn, kann schlechter Rat teuer werden.

Hier unsere TOP 5 der Dinge, die man als Anfänger bei Geldanlegen unbedingt beherzigen sollte.

1. Beratungsprotokolle nicht ungelesen unterschreiben! 

Für viele Menschen, die auf einmal Geld anzulegen haben, führt der erste Weg immer noch zu ihrer Bank oder Sparkasse. Hier gibt es schließlich häufig schon ein über Jahre hinweg gewachsenes Vertrauen. Die Bank wird ihre Kunden auch mit offenen Armen empfangen, da sie in aller Regel am Verkauf einer Geldanlage mitverdient.

Da hier in der Vergangenheit einiges schiefgelaufen ist, sind Banken seit einigen Jahren dazu verpflichtet, bei einem Anlagegespräch zu Wertpapieren ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Diese Protokolle sind dabei kein Selbstzweck, sondern sollen eigentlich den Kunden vor falscher Beratung schützen. Schließlich kann man eine Falschberatung im Ernstfall besser beweisen, wenn diese schriftlich dokumentiert ist.

In der Praxis haben sich die Beratungsprotokolle allerdings oft als Bumerang für den Kunden erwiesen. Das liegt daran, dass solche Protokolle häufig nicht oder nur oberflächlich gelesen, aber trotzdem unterschrieben werden. Stimmt das Protokoll aber nicht, wird es dann natürlich später schwer, eine Falschberatung zu beweisen.

Daher sollten solche Protokolle unbedingt sorgfältig durchgelesen und auch nur dann unterschrieben werden, wenn sie wirklich in Ordnung sind. 

2. Nur kaufen, was man verstanden hat!

Anleger sollten den Grundsatz beherzigen, nichts zu kaufen, was man nicht wirklich verstanden hat. 

Viele Anlagen werden mit langen Verkaufsprospekten und kurzen Informationsblättern vertrieben. Hierbei handelt es sich keineswegs nur um bunte Werbebroschüren, sondern meistens um gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen, die zu einer Kapitalanlage erstellt werden muss.

Auch wenn es Mühe macht und der mitunter sehr umfangreiche Verkaufsprospekt für den „Ottonormalanleger“ oft nur schwer verständlich, sollte man diesen unbedingt lesen. Wenn etwas unklar ist, sollte man nachfragen und sich alles gut erklären lassen. Das gilt insbesondere für die Risiken der Anlage, damit der Anleger weiß, was im schlimmsten Fall mit seinem Geld passieren kann.

3. Achtung beim Crowdfunding!

Gerade bei jungen Leuten erfreut sich das sog. Crowdfunding großer Beliebtheit. Man ist Teil eines Schwarms von Investoren, die dem innovativen Produkt eines Gründers zum Durchbruch verhelfen wollen. Oft spielen hierbei auch soziale oder ökologische Motive eine Rolle. 

So zeitgemäß diese Anlageform auch sein mag, so hoch sind oft auch die Risiken. Häufig haben die Anleger nämlich dann, wenn die Geschäftsidee doch nicht so brillant war, das Nachsehen. Das liegt daran, dass die Anlage meistens als sog. Nachrangdarlehen oder Genussrecht angeboten wird. Gerät das Unternehmen dann in finanzielle Schwierigkeiten oder muss sogar Insolvenz beantragen, bekommt der Anleger erst nach den anderen Gläubigern – und damit häufig gar nicht mehr – sein Geld zurück.

4. Wie komme ich wieder raus? 

Ein wichtiger, aber häufig unterschätzter Punkt ist auch, wie man wieder aus einer Anlage herauskommt. Natürlich gibt es die klassische Aktie, die ich an einer Börse kaufen und auch schnell wieder verkaufen kann. Auch bei Tages- und Festgeldern kommt man jederzeit oder zumindest nach einem fest Sitz Zeitraum wieder an sein Geld. 

Anders sieht‘s aber bei vielen Anlagen aus dem sog. grauen Kapitalmarkt aus, wo häufig Kündigungsfristen gelten. Bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds kommen die Anleger regelmäßig sogar über lange Jahre hinweg nicht mehr an ihr Geld.

Anleger sollten daher genau nachfragen, wie und wann sie sich wieder von der Anlage trennen können und dann gut überlegen, ob das wirklich für sie passt.

5. Was ist mit der Haftung? 

Anleger sollten zudem dringend vor ihrer Investitionen klären, ob und welche Haftungsrisiken bestehen. 

Als mahnendes Beispiel können auch hier Beteiligungen an geschlossenen Fonds gelten, wo es die sogenannte Kommanditistenhaftung gibt. Viele Anleger haben sich in der Vergangenheit beteiligt, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass sie Auszahlungen, die sie in guten Zeiten erhalten haben, möglicherweise in stürmischen Zeiten wieder zurückzahlen müssen. 

Es gibt auch Anlagemodelle, bei denen der Anleger nicht nur das angelegte Geld riskiert, sondern auch noch – etwa bei sog. Hebelprodukten – Nachschüsse drohen. So verlockend die Gewinnmöglichkeiten sein mögen, sollte man sich vorher sehr kritisch fragen ob diese Risiken tatsächlich eingegangen werden sollen. 

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät sowohl private wie auch gewerbliche Mandanten in allen Fragen rund ums Unternehmen oder bei Geldanlagen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld. 


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