Erstes Oberlandesgericht verurteilt VW wegen Abgasmanipulationen im Motor EA288

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Besitzer von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA288 können künftig noch leichter Schadensersatzansprüche durchsetzen: Es wird immer klarer, dass VW auch im Motor EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen nutzt. Die Volkswagen AG wurde deswegen erstmals von einem Oberlandesgericht (OLG) zu Schadensersatz verurteilt. Das OLG Köln sieht es als erwiesen an, dass VW im Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik“ nutzt. Das Urteil eröffnet künftigen Klägern beste Chancen im Kampf um ihre Rechte gegen den Autobauer.

Weil die VW-Anwälte am 12. Februar 2021 nicht zum Gerichtstermin erschienen waren, verkündete der Senat des OLG Köln ein sogenanntes Versäumnisurteil und sprach dem Kläger mit Urteil vom 19. Februar 2021 wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zu. Eine manipulierte Motorsteuerungssoftware sei „grundsätzlich geeignet“, den Käufer zu täuschen, so das OLG Köln (Az. 19 U 151/20).

Der Kläger sei nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Das Gericht ändert damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln teilweise ab.

Motor EA288: Durchbruch für klagende VW-Kunden

Zwar behauptet VW noch immer, beim Motor EA288 keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verwenden, doch zahlreiche Gerichte verurteilen den Konzern wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in der neuen Motorgeneration EA288 zu Schadensersatz – zuletzt die Landgerichte Karlsruhe, Duisburg und Offenburg. Durch das erste verbraucherfreundliche Urteil eines Oberlandesgerichts wird es für betrogene VW-Käufer noch leichter, ihre Ansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Die verbraucherfreundliche Trendwende in den Verfahren zum Abgasbetrugs beim Motor EA288 setzt VW immer stärker unter Druck.

Der neuere VW-Motor EA288 wird in zahlreichen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Škoda und Seat verbaut. Welche Modelle betroffen sind, erfahren Sie hier.

Motor EA288 manipuliert Abgasreinigung mit Thermofenster 

Messungen bei einem Golf VII mit dem Motor EA288 der Abgasnorm Euro 5 hatten ergeben, dass das Fahrzeug auf der Straße deutlich mehr Stickoxide emittiert als zulässig. Ein Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors vollständig funktioniert – und zwar abhängig von der Außentemperatur. Ist es kälter oder wärmer als im Thermofenster definiert, wird die Abgasrückführung reduziert, sodass der Stickoxid-Ausstoß ansteigt. Laut einem EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 sind solche temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen unzulässig, wenn sie dazu führen, dass die EU-Grenzwerte überschritten werden.

Außer einem Thermofenster kommt im Motor EA288 eine sogenannte Fahrkurvenerkennung zum Einsatz: Sie sorgt dafür, dass das Fahrzeug erkennt, ob es sich im Prüfzyklus oder im Straßenverkehr befindet. Die Abgasreinigung wird dann entsprechend „angepasst“ und das Auto erscheint beim Test sauberer als es ist.

Motor EA288: Jetzt Schadensersatz fordern!

Auch der neuere VW-Motor EA288 verfügt über unzulässige Abschalteinrichtungen. Daher haben geschädigte Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit diesem Motortyp vor Gericht gute Chancen, sich mit ihren Schadensersatzansprüchen durchzusetzen. Wenn Sie vom VW-Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie Ihre Rechte jetzt geltend machen.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN ist auf Fälle im Dieselskandal spezialisiert. Wir vertreten über 14.000 Mandanten im Abgasskandal, darunter auch zahlreiche VW-Besitzer. Holen Sie sich Ihr Geld zurück – bevor Ihr Diesel weiter an Wert verliert. Wir beraten Sie gern in unserem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und sind auch unter der 030 – 200 590 770 und per E-Mail an info@rueden.de für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns!

Foto(s): Pixabay


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