Erteilung der Restschuldbefreiung bei langer Verfahrensdauer

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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 13.08.2003 eröffnet. Die Laufzeit der Abtretungserklärung (6 Jahre) ist somit beendet. Das Insolvenzverfahren läuft jedoch noch. Ein Ende ist noch nicht absehbar.

Frage: Wann erhält die Schuldnerin Restschuldbefreiung?

Gemäß Beschluss des BGH vom 03.12.2009 (IX ZB 247/08) ist nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Das Insolvenzgericht muss daher einen Termin zur Anhörung der Insolvenzgläubiger ansetzen über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.

Dieser Termin ist hinsichtlich eventueller Versagungsgründe Schlusstermin im Sinne des § 290 Abs.1 InsO. Versagungsgründe können nur in diesem Termin gestellt werden.

Rechtsanwalt Kulzer M.B.A

Fachanwalt für Insolvenzrecht


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