Erwerbsminderungsrente: Gutachten des Dr. med. Robert Karwasz widerlegt durch gerichtliches Gutachten

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über einen aktuellen Fall informieren.

Wir vertreten eine Mandantin gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, für welche wir einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend gemacht haben

Die Deutschen Rentenversicherung hat zur Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt.

Dieses bei Dr. med. Robert Karwasz in Castrop-Rauxel.

Darin heißt es in Auszügen:

In psychischer Hinsicht fanden sich Hinweise für eine leicht ängstliche geprägte Depressivität, ohne dass, bis auf den stationären Aufenthalt, eindeutige depressive Episoden abgrenzbar waren. Differenzialdiagnostisch muss bei einer selbstunsicheren Persönlichkeitsprägung an eine Dysthemia gedacht werden…

Die der Art nach zumutbaren Tätigkeiten können im Umfang von 6 Stunden und mehr regelmäßig fünf Tage die Woche unter betriebsüblichen Bedingungen ausgeführt werden.

Die beantragte Erwerbsminderungsrente war hiernach vollständig abgelehnt worden.

Unsere Mandantin hat sich durch das Gutachten nicht abschrecken lassen.

Wir haben Klage bei dem zuständigen Sozialgericht für sie eingereicht und die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens beantragt .

Dem ist das Sozialgericht verfolgt und der gerichtliche Gutachter hat schließlich unter anderem folgendes ausgeführt:

Es besteht eine Schmerzsyndrom

Es besteht eine generalisierte Angststörung mit Panikattacken und

mit mittelschweren bis schweren depressiven Episoden.

Die Leistungsfähigkeit der Klägerin ist aufgehoben und es kann nicht mehr regelmäßig unter 3 Stunden gearbeitet werden.

Schon bei der hiesigen Begutachtungsuntersuchung, die dreieinhalb Stunden dauerte, war eine deutliche Zunahme der Fatiguesymptomatik und des psychopathologischen Befund zu verzeichnen.

Dem entsprechend steht unserer Mandantin eine volle Erwerbsminderungsrente zu.

Lassen Sie sich daher nicht abschrecken wenn die Deutschen Rentenversicherung ein Gutachten eingeholt und sich darauf beruft um den Anspruch abzulehnen

Ich selbst vertrete Mandanten in Versicherungssachen im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Sozialgerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

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