Erwischt beim Graffiti sprayen - Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht

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Graffiti-Sprayen ist in Deutschland strafbar, wenn es ohne Zustimmung des Eigentümers erfolgt und als Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB gewertet wird. Beim Anbringen von Graffiti auf fremden Wänden oder Gegenständen wird die Oberfläche verändert, und der Eigentümer muss die Kosten für die Reinigung oder Wiederherstellung tragen. Damit entsteht ein Schaden, der als Straftat verfolgt wird, sobald eine Anzeige erstattet wird. Wer beim Sprayen erwischt wird, sollte sich bewusst sein, dass nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Folgen drohen können, da Eigentümer oft Schadensersatz für die Reinigung oder Reparatur verlangen.

Wann gilt Graffiti als strafbare Sachbeschädigung?

Graffiti auf fremdem Eigentum gilt immer dann als Sachbeschädigung, wenn die Farbe auf die Oberflächen aufgebracht wird und damit eine dauerhafte Veränderung erfolgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Graffiti leicht entfernbar oder schwer zu beseitigen sind – jede unbefugte Veränderung, die eine Wiederherstellungskosten erfordert, wird als Sachbeschädigung bewertet. Hinzu kommt, dass Graffiti häufig auf Fassaden oder Mauern angebracht werden, die durch das Sprayen beschädigt werden und hohe Reinigungskosten verursachen können. In solchen Fällen ist das Sprayen nicht nur eine Straftat, sondern zieht auch zivilrechtliche Ansprüche nach sich.

Mögliche Strafen bei unerlaubtem Sprayen

Die Strafen für unerlaubtes Graffiti-Sprayen richten sich nach dem entstandenen Schaden und den Umständen des Falls. In der Regel drohen Geldstrafen, die sich nach Tagessätzen bemessen und je nach Umfang der Sachbeschädigung mehrere Tausend Euro betragen können. In schweren Fällen, etwa bei systematischen Sprühaktionen oder hohem Schaden, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Falls zusätzlich ein Hausfriedensbruch vorliegt, etwa weil ein abgesperrtes Gelände betreten wurde, kann dies das Strafmaß weiter erhöhen. Neben der strafrechtlichen Strafe muss der Betroffene oft für die Reinigung oder Instandsetzung aufkommen.

Verhalten bei einer Anzeige wegen Graffiti

Falls eine Anzeige wegen unerlaubtem Sprayen vorliegt, sollte von unüberlegten Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden abgesehen werden. Oft verschlimmern unvorsichtige Aussagen die Situation und erschweren die Verteidigung. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der die Ermittlungsakte prüft und eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Durch eine fundierte Verteidigung lassen sich oft milde Strafen erzielen oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen, vor allem, wenn keine Vorstrafen vorliegen oder der Schaden gering ist.

Unterstützung durch einen spezialisierten Strafverteidiger

Ein Strafverfahren wegen Graffiti erfordert eine gezielte Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger. Dieser prüft die Vorwürfe im Detail und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die sich auf entlastende Aspekte stützt, um die Strafe zu mindern oder das Verfahren einzustellen. Auch Verfahrensfehler können eine Rolle spielen, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit tätig. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel bietet Dr. Bunzel umfassende Beratung und Verteidigung in Fällen von Sachbeschädigung und anderen strafrechtlichen Anliegen. Seine langjährige Erfahrung ermöglicht eine gezielte Verteidigung und professionelle Unterstützung.

Falls Sie eine Anzeige wegen Graffiti-Sprayen erhalten haben oder eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Situation wünschen, können Sie sich jederzeit an Dr. Maik Bunzel wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten rechtlichen Orientierung und lassen Sie sich professionell beraten. Dr. Bunzel ist erreichbar unter 0151 21 778 788 – gerne auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.

Foto(s): Maik Bunzel

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