EU-Kommission hat rechtliche Bedenken gegen Pkw-Maut

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Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 wurde kontrovers über das Thema Pkw-Maut gestritten. Auch soweit Frau Bundeskanzlerin Merkel äußerte, mir ihr werde es keine Pkw-Maut geben, so wurde die Einführung einer Pkw-Maut für Ausländer dennoch in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD aufgenommen.

Nunmehr hat die Bundesregierung einen von Bundesverkehrsminister Dobrindt erstellten Gesetzentwurf beschlossen und in den Bundestag eingeführt. 

Schon von Beginn an wurden seitens der Medien Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Pkw-Maut mit EU-Gesetzen geäußert. Die Maut soll nun zwar für alle Benutzer von deutschen Autobahnen gelten. Deutsche Autofahrer würden aber im Wege einer Steuererleichterung bei der Kfz-Steuer besser gestellt als EU-Ausländer, die deutsche Autobahnen benutzen. Dies könnte eine Diskriminierung von Ausländern darstellen und damit gegen EU-Recht verstoßen.

Dieser Meinung schließt sich nun auch die EU-Kommission an. Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker äußerte erhebliche Zweifel, dass das Gesetz das Prinzip der Nicht-Diskriminierung von Ausländern erfülle. So hat er sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung geäußert. 

Juncker beabsichtigt, notfalls eine Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof herbeizuführen, wenn keine Einigung mit der deutschen Regierung möglich sei. 

Das auch in Deutschland stark umstrittene Thema wird nun also auch auf europäischer Ebene diskutiert. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz der Überprüfung des Europäischen Gerichtshofs im Zweifel standhält. 

Bisweilen bleibt die Benutzung von deutschen Autobahnen zumindest für den deutschen Autofahrer kostenfrei. Auch bei Einführung der Maut sollen nach Angaben der Bundesregierung keine höheren Kosten für die deutschen Autofahrer anfallen.


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